Verbandsvorsitzende geben noch keine Entwarnung bei Arbeitszeitdiskussion
Die Spitzen der Feuerwehrverbände in Deutschland
sehen die Entwarnung der Europäischen Kommission zur Anwendung der
Arbeitszeitrichtlinie auf das Ehrenamt skeptisch.
Bei seiner 25. Tagung in Bremen hat der Präsidialrat des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV) die Presseverlautbarung "Kommission betont
Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren" erörtert. Die Vorsitzenden
und Vorstandsvertreter der Landesfeuerwehrverbände, der Bundesgruppen
und des Deutschen Feuerwehrverbandes stellen dazu Folgendes fest:
1. Der Deutsche Feuerwehrverband erwartet die Nichtanwendbarkeit
der Arbeitszeitrichtlinie auf Freiwillige Feuerwehren ohne jeden
Vorbehalt.
2. Der DFV bittet die Bundesregierung, Klarheit zu schaffen. Der
Gesetzgeber muss die Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf
Freiwillige Feuerwehren und andere ehrenamtlich Tätige in der
nationalen Umsetzung sicher zu verankern.
Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Feuerwehrverband, dass
EU-Kommissar Laszlo Andor seine Äußerungen klarstellt. Die EU
schränkt ihr Dementi allerdings wieder mit der Empfehlung eines
entsprechenden Gesundheitsschutzes ein. Dieser wird von den
Feuerwehren und den beteiligten Aufsichtsbehörden in Deutschland seit
vielen Jahren umfassend sichergestellt. Einer weiteren Regulierung
der Europäischen Union dazu bedarf es nicht.
Auch wenn die EU-Kommission erklärt, keine Vorschläge zur Änderung
der bestehenden Richtlinien machen zu wollen, so sieht der Deutsche
Feuerwehrverband weiter keinen Grund zur Entwarnung. Er gründet seine
Skepsis auf den wieder genannten Vorbehalten und den Äußerungen vor
den Verhandlungen der Sozialpartner.
Der Deutsche Feuerwehrverband würde sich wünschen, dass die
EU-Kommission aktuell auch für direkte Gespräche mit den Vertretern
des Ehrenamtes zur Verfügung steht. Eine Pressemitteilung ist nicht
der richtige Weg der Kommunikation.
Der Präsidialrat des DFV dankt den Abgeordneten der Landtage, des
Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlamentes sowie den
Regierungen in Bund und Ländern, die den unbeschränkten Erhalt des
Ehrenamtes unterstützen.
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