Eigenes Reisedokument für Kinder
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im
deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012
sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen
das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle
Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das
Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Die Bundespolizei empfiehlt den von den Änderungen betroffenen
Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als
Reisedokumente für Kinder steht der Kinderreisepass, der Reisepass
und - je nach Reiseziel - der Personalausweis zur Verfügung.
Informationen über die Änderungen im Passrecht können dem
Internetauftritt der Bundespolizei unter www.Bundespolizei.de
entnommen werden.
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