Wiesbaden - Wieder ist eine neue Variante von Schadsoftware (sog. Ransomware) im Umlauf, die Computer infiziert und sperrt. Eine Nutzung des Rechners ist nicht mehr möglich.
Dabei wird durch die Schadsoftware ein sogenanntes Popup-Fenster
mit den Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen (GVU) eingeblendet. Darin wird dem Nutzer
unterstellt, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung
kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen,
Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei.
Es folgt die Behauptung, dass die Funktion des Computers "aus
Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden" sei. Zur
Untermauerung der Anschuldigungen werden angebliche
Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die
Sperrung sein sollen.
Bei dieser Variante von Schadsoftware wird auch ein Foto
eingeblendet. Dabei handelt sich nach Einschätzung des
Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische
Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass "die Wiedergabe
von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden
sei.
Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung
von 100 Euro über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder
Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen
Entsperrung des Rechners zu erhalten.
Hierzu erklären das Bundeskriminalamt und das BSI:
Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!
Sollten Sie eine derartige Meldung erhalten, zahlen Sie den
geforderten Betrag auf keinen Fall!
Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die
wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das
Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr
Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung
der geforderten Zahlung nicht möglich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der in der
Ransomware enthaltenen jugendpornografischen Darstellung eine
Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie
darstellt.
Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass "die
Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen
festgestellt" worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen
drängen. Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen
Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.
Hilfreiche Hinweise zur Bereinigung Ihres Systems von
Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des
Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.
Bundeskriminalamt und BSI empfehlen, den Update-Status des
Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software sowie aller
installierten Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies
erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der
Schadsoftware kommt.
Informationen auf weitergehende Fragen zum Thema "Besitz von
Kinder- und Jugendpornografie" finden Sie unter www.bka.de.