Umweltminister Remmel: Genehmigungsverfahren durch die Stadt Hagen ist nicht zu beanstanden
(Stadt Hagen) Das
Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs der
Hohenlimburger Kalkwerke liegt bei der Stadt Hagen rechtlich
eindeutig in den richtigen Händen. Das hat jetzt NRW-Umweltminister
Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) in einer ausführlichen
schriftlichen Stellungnahme dargelegt. Wörtlich heißt es: „Die
rechtliche Prüfung hat … ergeben, dass eine Übertragung der
Zuständigkeit weder auf die Bezirksregierung Arnsberg noch auf
mein Haus möglich ist.“ Damit sei auch die von der Stadt Hagen –
gegen den Widerstand der Stadt Iserlohn – am 5. Oktober 2011
erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung gegenüber den
Hohenlimburger Kalkwerken rechtlich nicht zu beanstanden.
Ausgangspunkt
war ein Schreiben der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die
Grünen im Rat der Stadt Iserlohn, Elke Olbrich-Tripp, die mit dem
Wunsch nach einer entsprechenden Überprüfung an das Düsseldorfer
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz herangetreten war.
In
diesem Zusammenhang verweist das Ministerium auf einen Erlass vom 17.
November 2009, wodurch die Bezirksregierung Arnsberg die
Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des
Verwaltungsverfahrensgesetzes rechtswirksam auf die Stadt Hagen
übertragen habe. Remmel: „Gegen die Entscheidung der
Bezirksregierung bestehen keine rechtlichen Bedenken.“
Die
Stadt Iserlohn hatte ihre Zustimmung zu der Steinbrucherweiterung
ausdrücklich verweigert, weil diese aus ihrer Sicht den Zielen der
Raumordnung, den Darstellungen im Flächennutzungsplan und dem
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Iserlohn zuwiderlaufe.
Nach
entsprechender eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung
hatte die Stadt Hagen diese Einwendungen nicht als durchschlagende
Argumente des Städtebaurechts anerkannt. Aufgrund der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches hat die Stadt daher das
zu Unrecht verweigerte Einvernehmen der Stadt Iserlohn durch eigene
Entscheidung ersetzt. Diesen Rechtsakt hält das Ministerium in
seiner Stellungnahme ebenfalls für nicht beanstandungswürdig.
Remmel: „Gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde, das
versagte Einvernehmen zu ersetzen, bestehen daher rechtlich keine
Bedenken.“
Eine
Änderung des Regionalplans ist nach Ansicht des Ministeriums nicht
erforderlich, da die Erweiterungsfläche den hierfür
maßgeblichen Schwellenwert von 10 ha nicht überschreite. Auch die
Darstellung der Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan als
„Fläche für die Landwirtschaft“ stehe dem Vorhaben nicht
entgegen, da diese keine „qualifizierte Standortzuweisung“
enthalte. Und zum Stadtentwicklungskonzept der Stadt Iserlohn hält
der Umweltminister fest: „Es handelt sich um eine informelle
Planung der Stadt, welche die Stadtentwicklungsziele für Iserlohn
beschreibt. Um den Inhalt dieses Konzeptes, d. h. in diesem Fall ein
besonders begründetes Freihalteinteresse an dem konkreten Standort,
ein entsprechendes Gewicht zu verleihen, hätte die Stadt dieses Ziel
in die Begründung des Flächennutzungsplans aufnehmen müssen.“
Ob
die Genehmigung der Stadt Hagen vom 5. Oktober 2011 zur
Steinbrucherweiterung auch nach gerichtlicher Überprüfung
rechtmäßig ist, wird das laufende Klageverfahren ergeben, das seit
November 2011 beim Verwaltungsgericht Arnsberg zwischen der Stadt
Iserlohn und der Stadt Hagen anhängig ist. Mit einer Entscheidung
des Verwaltungsgerichts ist nach Einschätzung des Rechtsamtes der
Stadt Hagen frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2012 zu rechnen.
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