Freitag, 23. März 2012

Steinbrucherweiterung Hohenlimburger Kalkwerke


Umweltminister Remmel: Genehmigungsverfahren durch die Stadt Hagen ist nicht zu beanstanden

(Stadt Hagen) Das Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs der Hohenlimburger Kalkwerke liegt bei der Stadt Hagen rechtlich eindeutig in den richtigen Händen. Das hat jetzt NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) in einer ausführ­lichen schriftlichen Stellungnahme dargelegt. Wörtlich heißt es: „Die rechtliche Prüfung hat … ergeben, dass eine Über­tragung der Zuständigkeit weder auf die Bezirks­regierung Arnsberg noch auf mein Haus möglich ist.“ Damit sei auch die von der Stadt Hagen – gegen den Widerstand der Stadt Iserlohn – am 5. Oktober 2011 erteilte immis­sionsschutzrechtliche Genehmigung gegenüber den Ho­hen­limburger Kalkwerken rechtlich nicht zu beanstanden.
Ausgangspunkt war ein Schreiben der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Iserlohn, Elke Olbrich-Tripp, die mit dem Wunsch nach einer entsprechenden Überprüfung an das Düsseldorfer Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz herangetreten war.
In diesem Zusammenhang verweist das Ministerium auf einen Erlass vom 17. November 2009, wodurch die Bezirksregierung Arnsberg die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des Verwaltungsverfahrensgesetzes rechtswirksam auf die Stadt Hagen übertragen habe. Remmel: „Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung bestehen keine rechtlichen Bedenken.“
Die Stadt Iserlohn hatte ihre Zustimmung zu der Steinbrucherweiterung ausdrücklich verweigert, weil diese aus ihrer Sicht den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen im Flächennutzungsplan und dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Iserlohn zuwiderlaufe.
Nach entsprechender eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung hatte die Stadt Hagen diese Einwendungen nicht als durchschlagende Argumente des Städtebaurechts anerkannt. Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches hat die Stadt daher das zu Unrecht verweigerte Einvernehmen der Stadt Iserlohn durch eigene Entscheidung ersetzt. Diesen Rechtsakt hält das Ministerium in seiner Stellungnahme ebenfalls für nicht beanstandungswürdig. Remmel: „Gegen die Entscheidung der Genehmigungsbehörde, das versagte Einvernehmen zu ersetzen, bestehen daher rechtlich keine Bedenken.“
Eine Änderung des Regionalplans ist nach Ansicht des Ministeriums nicht erforderlich, da die Erweite­rungsfläche den hierfür maßgeblichen Schwellenwert von 10 ha nicht überschreite. Auch die Darstellung der Erweiterungsfläche im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ stehe dem Vorhaben nicht entgegen, da diese keine „qualifizierte Standortzuweisung“ enthalte. Und zum Stadtentwicklungskonzept der Stadt Iserlohn hält der Umweltminister fest: „Es handelt sich um eine informelle Planung der Stadt, welche die Stadtentwicklungsziele für Iserlohn beschreibt. Um den Inhalt dieses Konzeptes, d. h. in diesem Fall ein besonders begründetes Freihalteinteresse an dem konkreten Standort, ein entsprechendes Gewicht zu verleihen, hätte die Stadt dieses Ziel in die Begründung des Flächennutzungsplans aufnehmen müssen.“
Ob die Genehmigung der Stadt Hagen vom 5. Oktober 2011 zur Steinbrucherweiterung auch nach gerichtlicher Überprüfung rechtmäßig ist, wird das laufende Klageverfahren ergeben, das seit November 2011 beim Verwaltungsgericht Arnsberg zwischen der Stadt Iserlohn und der Stadt Hagen anhängig ist. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nach Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Hagen frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2012 zu rechnen. 

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