Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen
gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.
Da blinde und
sehbehinderte Menschen dieses Recht oft nur mit Hilfe einer
Wahlschablone selbständig wahrnehmen können, stehen ihnen bei den
Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag wieder kostenlose
Wahlhilfen zur Verfügung. Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält
eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der
Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD
die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel
eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden
Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler
ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings
vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis
anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten
beziehungsweise welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in
Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören. Die
Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der
Blinden- und Sehbehindertenverbände in NRW erhalten ihre Wahlhilfen
automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die
nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort
telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 oder
bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Dortmund unter der
Rufnummer 0231-5575900 für den Bereich Westfalen anfordern.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten
diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig
zur Wahl geliefert werden können.
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