Montag, 21. Mai 2012

Bundessozialgericht entscheidet: Langzeitarbeitslosen steht mehr Wohnraum zu - GRÜNE fordern: Urteil schnell umsetzen


Die Stadt Hagen und das Land NRW haben Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen seit dem 1. Januar 2010 Kosten der Unterkunft vorenthalten. Am 16. Mai urteilte jetzt das Bundessozialgericht (BSG), dass die Wohnraumrichtlinien für WohngeldempfängerInnen auch für Langzeitarbeitslose gilt.
Die Richtlinie erhöht den Wohnraumanspruch einer Einzelperson von 45 auf 50 Quadratmeter (B 4 AS 109/11 R). Die Stadt Hagen hatte mehrfach erklärt, dass sie das Urteil des Bundessozialgerichts abwarten wolle und bezog sich damit auf eine Handreichung zu den Kosten der Unterkunft des NRW-Arbeitsministeriums. In Hagen hatten 20 ALG-II-EmpfängerInnen in dieser Sache geklagt.
Für ALG-II-Empfängerinnen bedeutet das Urteil, dass die Mietobergrenze für Ein-Personen-Haushalte in Hagen von 198 Euro auf 220 Euro angehoben wird, bei mehreren Personen entsprechend mehr. Das würde ihnen die Wohnungssuche erleichtern, aber auch diejenigen entlasten, die bereits eine etwas höhere Miete zahlen, aber darum nicht umziehen wollen. Das Landessozialgericht hatte bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass den Betroffenen mehr Wohnraum zusteht. Das Sozialgericht Aachen, worauf das BSG Bezug nimmt, urteilte so bereits im Oktober 2010.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert, dass die Stadt Hagen das Urteil des Bundessozialgerichts zügig umsetzt und den Betroffenen rückwirkend die vorenthaltenen Gelder auszahlt. Gleichzeitig fordern die GRÜNEN von der rot-grünen Landesregierung, endlich einen verfassungskonformen Erlass zur Bemessung des Wohnraums zu erlassen.
„Wir stellen fest, dass in Hagen alle Regelungen, die die Lage von ALG-II-BezieherInnen etwas verbessern könnten, verhindert oder auf die lange Bank geschoben werden“, erklärt dazu Ruth Sauerwein von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Die GRÜNEN hatten im Sozialausschuss einen Antrag des Vereins „Weiße Taube“ aufgegriffen, der eine Umsetzung der Wohnraumrichtlinie im Interesse der ALG-II-EmpfängerInnen fordert. Der Antrag wurde mit neun Stimmen gegen drei von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Linken abgelehnt. Sozialausschussmitglied Oliver Beuth erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Ratsmehrheit von CDU, SPD und FDP bereits die Beteiligung an dem Modellprojekt „Sozialticket“ abgelehnt hat.

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