Mittwoch, 6. Juni 2012

Hagen: Letzte Chance auf Tarifeinigung für Bäckereien


Bäcker kämpfen ums Brötchenverdienen: In den Bäckereien in Hagen wächst der Unmut.
„Um es im Bäckerdeutsch zu sagen: Den Gesellen in den Backstuben und den Verkäuferinnen am Tresen steht der Sinn eher nach Sauerteig als nach süßen Teilchen“, sagt Helge Adolphs. Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Südwestfalen spricht von einer zu schlechten Bezahlung der Bäckereiangestellten. Die laufenden Verhandlungen dazu gehen Mitte Juni in die entscheidende dritte Runde. „Das Klima in den Backstuben heizt sich auf. Schon seit März warten die Beschäftigten in Hagen auf eine Lohnerhöhung“, so Adolphs.

Am Tariftisch will die NGG für die Beschäftigten in den heimischen Bäckereien 6 Prozent mehr Lohn durchsetzen. Ein junger Geselle hätte dann am Monatsende rund 110 Euro mehr im Portemonnaie. Ebenso eine erfahrene Bäckereifachverkäuferin. „Ginge es allerdings nach dem Willen der Arbeitgeber, dann hätten die Beschäftigten künftig weniger in der Tasche. Denn die Arbeitgeber setzten auf realen Lohnabbau. „Zuletzt haben sie die Lohnerhöhung an so lange Laufzeiten geknüpft, dass damit noch nicht einmal die Inflation ausgefangen würde. Das ist eine Farce“, sagt Helge Adolphs.

Darüber hinaus weigerten sich die Arbeitgeber hartnäckig, Verkäuferinnen, die morgens vor 5 Uhr und abends ab 20 Uhr hinter der Ladentheke stehen, Zuschläge zu zahlen. Es gehe um ein paar Euro mehr, die ein paar Meter weiter für die Gesellen am Backofen längst selbstverständlich seien. In diesem Punkt will sich die NGG Südwestfalen auf keinen Fall die Butter vom Brot nehmen lassen.

Helge Adolphs appelliert an die Bäckermeister in Hagen, ihren Einfluss auf den Bäcker-Innungsverband Westfalen-Lippe geltend zu machen. Dieser müsse endlich Bereitschaft zeigen, einen neuen Manteltarifvertrag abzuschließen. Den letzten hatten die Arbeitgeber einseitig gekündigt. Es stehe „Spitz auf Knopf“, so Adolphs. Im neuen Manteltarifvertrag müssten Arbeitszeiten, Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Zuschläge geregelt werden.

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