Im Gebiet der Stadt Hagen ist der Schiedsamtsbezirk 6
(Boele, Kabel, bathey, Fley, helfe, Garenfeld) neu zu besetzen.
Nach
den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes kann Schiedsperson sein, wer
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht
unter Betreuung steht. Zudem soll Schiedsperson nicht sein, wer das
30. Lebensjahr nicht vollendet hat, im Schiedsamtsbezirk nicht seinen
Wohnsitz hat, durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist und das 70.
Lebensjahr vollendet hat. Eine gewisse Verhandlungs- und
Schreibgewandtheit sollte außerdem vorhanden sein. Die Schiedsperson
wird für fünf Jahre nach vorheriger Beratung durch die
Bezirksvertretung Hagen-Nord gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Bei dem Schiedsamt handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Amtstätigkeit
der Hagener Schiedsperson wird grundsätzlich in den jeweiligen
Privatwohnungen ausgeübt. Zum Ausgleich erhalten die Schiedspersonen
eine jährliche Sprechzimmerentschädigung sowie eine Pauschale für
Aufwendungen wie Schreibmaterial, Telefonate etc. und zusätzlich die
Hälfte der eingenommenen Gebühren. Schriftliche Bewerbungen mit
Lebenslauf und Auszug aus dem Bundeszentralregister sind bis zum 10.
August 2012 an den Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Rechtsamt,
Rathausstraße 11, 58095 Hagen, zu richten. Telefonische Auskünfte
sind unter den Rufnummern 02331-2072844 (vormittags), 02331-2072839
sowie 02331-2072841 erhältlich.
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