Samstag, 29. Dezember 2012

Silvesterfeuerwerk: Welche Versicherung im Schadenfall hilft



Brennende Wohnungen durch verirrte Raketen, zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche, zerbeulte Autos durch Feuerwerkskörper - die Liste der Schäden in der Neujahrsnacht ist lang. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr wieder zu beklagen.


  Wenn doch etwas passiert: Welche Versicherung hilft?

  - Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch 
    Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen 
    entstehen.

  - Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise
    durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

  - Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der 
    Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern
    Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder 
    Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

  - Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand 
    gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die 
    Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die 
    Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn
    Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne 
    dass der Schuldige ermittelt werden kann.

  - Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit 
    Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden 
    davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten 
    Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache 
    der Krankenversicherung.

  Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

  Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei 
bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die 
Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse 
P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein 
Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

  - Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.

  - Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18 bis 7
    Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in 
    unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und
    Altenheimen.

  - Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen 
    gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht 
    verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die 
    Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder 
    Tiere richten.

  - Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben 
    werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten 
    niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr 
    besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.

  - Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden 
    Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung 
    aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit 
    sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

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