Mittwoch, 21. März 2012

Im öffentlichen Dienst in NRW wird gewählt


"Die Beschäftigten der Dienststellen des Landes, an Schulen und Hochschulen und der Polizei sollten von ihrem Wahlrecht bei den ersten Wahlen nach dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz(LPVG) Gebrauch machen", rät der DGB Hagen.

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