Dienstag, 21. August 2012

Erneuter Erfolg von Polizei und Staatsanwaltschaft im Kampf gegen den Drogenhandel im Bereich der Dortmunder Nordstadt

Dortmund - Bereits vor einigen Monaten gelang den Beamten des Rauschgiftkommissariates der  Dortmunder Polizei ein Durchsuchungserfolg bei einem Drogendealer, der sich mit 1,5 Kilogramm Haschisch auf einem Firmengelände im Bereich des Borsigplatzes eingedeckt hatte.
  In der Folge konzentrierten sich die Ermittlungen der Beamten 
natürlich auf diese Adresse, wobei die Arbeit allein durch die Größe 
der dort befindlichen Gebäude und des Geländes schwierig war. Als 
Verkäufer vor Ort stellte sich letztlich der Mitarbeiter eines 
Wachdienstes (ein 52 - jähriger Dortmunder) heraus, der das Gelände 
bewachen sollte.

  Auch durch eine "Betriebspanne" ließen sich die Täter nicht von 
ihrem kriminellen Treiben abhalten. Als bei Wartungsarbeiten in einem
der Gebäude 7,2 kg Haschisch aufgefunden und der Polizei übergeben 
wurden, ging es nach dem Motto "Business as usual" weiter.

  In der letzten Woche war das Depot offenbar "ausverkauft" und 
Nachschub musste her. Der mittlerweile identifizierte "Hintermann" 
des Wachmanns, ein 50 - jähriger Dortmunder, wurde von den Beamten 
des Rauschgiftkommissariates observiert und bei der Lieferung des " 
Nachschubs" zum Firmengelände festgenommen. Im Kofferraum seines 
Autos transportierte der 50 - Jährige 15, 7 kg  Haschisch als 
Warennachschub. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt.

  Im Zuge der weiteren Maßnahmen konnten bei dem Wachmann vor Ort 
noch 325 gr. Haschisch und 200 gr. Marihuana sichergestellt werden.

  In der Wohnung des "Lieferanten" fanden die Beamten ein weiteres 
Kilogramm Haschisch. Erstaunt waren die Beamten über die hohen 
Vermögenswerte des 50 -jährigen Dortmunders, die er als einfacher 
Arbeiter wohl kaum legal anhäufen konnte.

  Über 130.000,- EUR Bargeld, Konten und Depots mit weiteren 
130.000,-EUR sowie wertvolle Uhren und 7 hochwertige Fahrzeuge 
(Porsche, Daimler Benz, Audi) und 2 Motorräder (z B. eine Harley 
Davidson) konnten im Rahmen der Gewinnabschöpfung bzw. Einziehung 
beschlagnahmt werden.

  Beide Täter wurden dem Haftrichter vorgeführt, der sie in 
Untersuchungshaft schickte.

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