Der Wirtschaftsbetrieb Hagen beabsichtigt, die
Fahrbahn der Heinitzstraße im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
zwischen dem 15. und 18. Oktober instand zu setzen.
Die Baumaßnahme
beginnt in Höhe der Klosterstraße und endet in Höhe des
Wendehammers auf der Heinitzstraße. Das Parken im Bereich der
Fahrbahn sowie auf dem Parkstreifen ist in der gesamten Bauzeit
nicht möglich. Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung der
Heinitzstraße durchgeführt, die Anlieger der angrenzenden
Wohnhäuser können selbstverständlich die Baustelle befahren. Das
Befahren der Heinitzstraße von der Kantstraße, Leibnitzstraße und
Gneisenaustraße aus, ist während der Bauzeit nicht möglich.Stichwortsuche
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