Hartz-IV-Empfänger können eventuell nun doch auch in den Genuss des geplanten Betreuungsgeldes kommen, das berichtet die Rheinische Post (RP) in ihrer heutigen Freitagausgabe. Dabei beruft sich die Zeitung auf Informationen aus Fraktionskreisen. Gezahlt werden soll nur, wenn das Geld in eine Altervorsorge wie z. B. eine Riester-Versicherung oder in künftige Bildungskosten investiert werde. Bei der Entscheidung für einen Riester-Vertrag sollen den Informationen zu Folge zusätzlich 15 Euro im Monat gezahlt werden. Nach Informationen der RP stehen die Verhandlungen zum Betreuungsgeld kurz vor einer Einigung.
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