Am Samstag, den 27. Oktober 2012 findet in Dortmund das Punktspiel der 3. Liga zwischen BVB Dortmund II und dem F.C. Hansa Rostock statt.
Von einer hohen Mobilisierung in beiden Fanlagern ist
auszugehen. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche
Fans mit Zügen der Deutschen Bahn AG und anderer
Eisenbahnverkehrsunternehmern nach Dortmund anreisen. Aus
Sicherheitsgründen sind für alle Personen, einschließlich der
bahnreisenden Fußballfans, die diese nachfolgenden Zugverbindungen
nutzen, die Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen
sowie alkoholischen Getränken und deren Konsum:
in den Regelzügen auf den Regionalzugverbindungen für die Hinreise
von Rostock - Hamburg - Bremen - Wunstorf - Minden - Dortmund im
Zeitraum:
- 27. Oktober 2012, 04:00 Uhr bis 14:00 Uhr
in den Regelzügen auf den Regionalzugverbindungen für die
Rückreise Dortmund - Minden - Hannover - Buchholz - Hamburg - Rostock
im Zeitraum:
- 27. Oktober 2012, 16:00 Uhr bis 28. Oktober 2012, 01:00
Uhr
durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei untersagt. Die
Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit alkoholisierte
Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und dadurch andere
Reisende gefährdet und das Eigentum der Deutschen Bahn AG beschädigt
haben.
Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen gezielt als Wurfgeschosse
gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder Schienenfahrzeuge
eingesetzt.
Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts-
und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.
Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.