Mittwoch, 4. April 2012

Verbote in der Karwoche


Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass für Karfreitag und für den Vorabend zu Karfreitag wieder besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen gelten.
Sowohl für diejenigen, die am Abend des Gründonnerstag oder am Karfreitag etwas unternehmen möchten, als auch für potenzielle Veranstalter dürften die folgenden Hinweise daher von besonderem Interesse sein: Von Gründonnerstag, 5. April, 18 Uhr bis Samstag, 6. April, 6 Uhr ist jegliche öffentliche Tanzveranstaltung, sowie musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und Diskotheken verboten. Von Karfreitag, 6. April, bis Karsamstag, 7. April, 6 Uhr sind zudem keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen. Darüber hinaus müssen an Karfreitag – wie an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken und Autowaschanlagen (gilt auch für die Staubsauger an Tankstellen) geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz am Karfreitag Wohnungsumzüge. Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen. Öffnen dürfen auch die Museen. Eine geänderte Regelung trifft auch die Bäckereien, Blumengeschäfte und Kioske. Diese dürfen am Ostersonntag ebenfalls nicht öffnen, dafür jedoch am Ostermontag für insgesamt fünf Stunden. Die Öffnungszeiten müssen im Eingangsbereich genau angegeben sein. Bäckereien, die darüber hinaus ein Cafe betreiben, dürfen das Cafe am Ostersonntag öffnen und ihre Ware zum sofortigen Verzehr vor Ort anbieten, dass heißt, kein Verkauf außer Haus. Über Ausnahmen von den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes in Nordrhein-Westfalen entscheidet die Bezirksregierung in Arnsberg. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen appelliert an alle Betreiber von Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen, Tanzlokalen, Diskotheken und alle anderen Veranstalter von Theater- und Musikaufführungen, sowie die sonstigen betroffenen Gewerbetreibenden, diese Verbote zu beachten.

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