Mittwoch, 30. Mai 2012

Fußgängerzone in der Innenstadt darf nur zu den festgelegten Zeiten mit dem Rad befahren werden


Nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Mitte ist die Fußgängerzone in der Hagener Innenstadt Ende März zu genau festgelegten Zeiten für Radfahrer freigegeben worden. Sie darf danach – zunächst für eine Erprobungsphase von einem Jahr – täglich zwischen 19 und 9.30 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen befahren werden.
Dadurch wird dem Wunsch vieler Radfahrer entsprochen, den direkten Innenstadtkern leichter zu erreichen beziehungsweise zu durchfahren. Zugleich soll der Trend unterstützt werden, das Fahrrad im Alltag verstärkt zu nutzen.
Nach Ablauf dieser Erprobungsphase soll dann über eine möglicherweise dauerhafte Freigabe der Fußgängerzone insgesamt oder einzelner Abschnitte beraten und entschieden werden.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Radfahrer jederzeit auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und ihre Fahrtgeschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen müssen. Dadurch bleibt gewährleistet, dass Fußgänger durch den Radverkehr weder gefährdet, noch behindert werden. Wenn es notwendig ist, müssen Fahrradfahrer auch absteigen.
Außerhalb der festgelegten und ausgeschilderten Zeiten darf die Fußgängerzone weiterhin nicht (!) mit dem Rad befahren werden. Wer dies trotzdem tut, muss mit möglichen Konsequenzen und gegebenenfalls auch Ahndungen durch die Polizei rechnen.

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