Dienstag, 5. Juni 2012

Gesundheitsamt: Impfschutz überprüfen


Aus gegebenem Anlass fordert das Gesundheitsamt der Stadt Hagen alle Bürgerinnen und Bürger auf, ihren Impfausweis beim Hausarzt überprüfen zu lassen, um fehlende Impfungen aufzufrischen. Im Besonderen wird auf die Impfung gegen Keuchhusten im Erwachsenenalter und auf die Kontrolle des Impfschutzes gegen Masern hingewiesen.


Eine bestehende Immunität gegen Keuchhusten nimmt mit zunehmendem Abstand von der Impfung bzw. Erkrankung ab, so dass nicht selten Zweiterkrankungen bei Erwachsenen auftreten. Da beim Erwachsenen der Keuchhustenverlauf oft untypisch ist, wird der Husten nicht als Keuchhusten erkannt und der Kranke kann so leicht noch nicht geimpfte Säuglinge oder andere abwehrgeschwächte Personen anstecken. Für Säuglinge ist Keuchhusten sehr gefährlich, da diese neben Hustenattacken einen Atemstillstand erleiden können. Daher empfiehlt die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut dringend, dass alle Erwachsenen sich einmal gegen Keuchhusten impfen lassen. Bei anstehender Impfung gegen Wundstarrkrampf und Diphtherie sollten sie den Kombinationsimpfstoff mit der Keuchhustenkomponente bekommen.

Wie das Landeszentrum Gesundheit NRW bekanntgegeben hat, gibt es zurzeit Masern-Ausbrüche im Vereinigten Königreich und in der Ukraine. Angesichts der Fußballeuropameisterschaft in der Ukraine und in Polen, die in wenigen Tagen beginnt, der Olympischen Spiele, die im Juli im Vereinigten Königreich starten, und des baldigen Ferienbeginns, aber auch für Daheimbleibende ist die Wichtigkeit der Überprüfung eines ausreichenden Impfstatus von großer Bedeutung.

Somit sind alle aufgefordert, ihren persönlichen Impfschutz und den Impfschutz ihrer Kinder gegen Masern zu überprüfen und bei Zweifeln den Hausarzt oder Kinderarzt zu kontaktieren, um hier fehlende Impfungen durchzuführen.

Für Reisende nach Polen und die Ukraine, die Campingurlaub machen wollen, wird empfohlen, auch auf einen Impfschutz gegen FSME (übertragen durch Zecken) zu achten.

Selbstverständlich gilt der Aufruf zur Überprüfung des Impfausweises auch für alle anderen Impfungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen für Fragen unter der zentralen Rufnummer 02331/207-3555) gerne zur Verfügung.

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