Dienstag, 11. Dezember 2012

ADAC entschärft Todesfalle für 100 Euro


Club stellt im Crashtest erprobtes System in Straßburg vor  

Es ist die Horrorvorstellung für jeden Autofahrer: Ein Auffahrunfall auf einen Lkw. Das Unterfahren eines Lastwagenhecks gehört tatsächlich zu den gefährlichsten Situationen für Pkw-Insassen – laut ADAC Unfallforschung sterben in Deutschland jährlich 40 Menschen, 400 werden schwer verletzt. Um diese Zahl zu reduzieren wurde 2006 von der EU ein neuer Unterfahrschutz gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Auch diese Vorrichtung ist völlig nutzlos, wie der ADAC in einem Crashtest nachwies. Jetzt soll die Grundlage der EU-Richtlinie (UN/ECE Verordnung 58) überarbeitet werden. Aus diesem Grund hat ADAC Vizepräsident Thomas Burkhardt heute Abgeordneten des EU-Parlaments in Straßburg eine wirkungsvolle Konstruktion vorgestellt. Für eine zusätzliche Investition von gerade einmal 100 Euro pro Fahrzeug könnte die Todesfalle Lkw-Heck entschärft werden.
Im ADAC Crashtest von 2006 hatte sich gezeigt, dass die derzeit vorgeschriebenen Systeme beim Aufprall schlicht und einfach wegbrechen: Das Lkw-Heck wird zur Todesfalle. Die Verbindung des Systems zum Lkw-Rahmen ist zu schwach, der Pkw rutscht weit unter den Lastwagen, die Bordwand des Lkw drückt die Airbags herunter – sie können ihre Schutzwirkung nicht entfalten. Die Fahrgastzelle wird bis zu den hinteren Türen komplett zerstört. Die Insassen haben keine Chance. Beim zweiten Crashtest mit der vom ADAC verbesserten Vorrichtung geht der simulierte Unfall sehr viel glimpflicher aus. Der durch Schrägstreben stabilisierte Unterfahrschutz fängt die Wucht des Aufpralls ab – die Knautschzone des Pkw wird ihrer Aufgabe gerecht. Der Wagen rutscht nicht unter den Lkw und die Airbags können die Insassen schützen. Die Bordwand des Lastwagens berührt die Fahrgastzelle nicht. Die Verletzungen wären – wenn überhaupt vorhanden – nicht lebensbedrohlich. Kosten würde die Optimierung rund 100 Euro pro Lkw.
Laut ADAC müsste folgendes in der neuen UN/ECE Verordnung sowie im Nachgang in der EU-Richtlinie geändert werden: Erstens müssten die statischen Prüflasten für die Zulassung von Unterfahrschutz-Systemen deutlich erhöht und an drei Punkten aufgebracht werden, zweitens die zulässige Montierhöhe auf 550 bis 450 Millimeter reduziert werden und drittens müsste das System sehr viel näher an der Bordwand des LKW angebracht werden.

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