Donnerstag, 17. Januar 2013

Anmeldung zu den weiterführenden Schulen in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2013/2014


Der Fachbereich Bildung der Stadt Hagen empfiehlt Eltern, deren Kinder zum Ende des laufenden Schuljahres die Grundschule verlassen, vor der Anmeldung der Mädchen oder Jungen zu einer Hauptschule, einer Realschule, einer Gesamtschule oder zu einem Gymnasium, sich von dem jeweiligen Klassenlehrer des Kindes beraten zu lassen. Wer beabsichtigt, sein Kind an einer Privatschule anzumelden, sollte sich aufgrund der eventuell abweichenden Modalitäten direkt mit der Schule in Verbindung zu setzen.

Da erfahrungsgemäß an den Gesamtschulen Anmeldeüberhänge zu erwarten sind, findet an diesen Schulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren statt. Mit der anschließenden kurzfristigen Entscheidung der Gesamtschulen über die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes wird sichergestellt, dass die Eltern noch Gelegenheit erhalten, ihr Kind anschließend an einer anderen Schule anmelden zu können, sofern es zu einer Ablehnung kommt.
Das Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen findet vom 4. bis 8. Februar täglich von 8.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Montag, 4. Februar, Mittwoch, 6. Februar, und Donnerstag, 7. Februar, von 15 bis 17 Uhr statt. Das Anmeldeverfahren für die Hauptschulen, Realschulen und die Gymnasien ist für den Zeitraum vom 18. bis 22. Februar täglich von 8.30 bis 12 Uhr terminiert sowie zusätzlich am Montag, 18. Februar, und Donnerstag, 21. Februar, von 15 bis 17 Uhr.
Anmeldungen, die innerhalb der genannten Anmeldezeiträume erfolgen, werden von den Schulleitern gleich behandelt, dass heißt, die Reihenfolge der Anmeldung ist für die Entscheidung über die Aufnahme ohne Bedeutung. Die Aufnahmemöglichkeiten der einzelnen weiterführenden Schulen sind kapazitätsabhängig. Ein Kriterium für gegebenenfalls erforderliche Abweisungen ist beispielsweise die jeweilige Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz.
Die mit dem Schulstempel beziehungsweise Schulsiegel sowie der Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine (vierfacher Satz) werden von der jeweiligen Grundschule verteilt. Bei der Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Der Fachbereich Bildung der Stadt Hagen macht daneben darauf aufmerksam, dass ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß der zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur dann besteht, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen Schule bei Schülern oder Schülerinnen der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer und bei Schülern oder Schülerinnen der Sekundarstufe II mehr als fünf Kilometer beträgt. Als nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform anzusehen, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und die in der Lage ist, den Schüler oder die Schülerin aufzunehmen. Sollte die entfernungsmäßig nächstgelegene Schule nicht in der Lage sein, den Schüler oder die Schülerin aufzunehmen, ist dem Antrag auf Übernahme von Fahrkosten der jeweilige Ablehnungsbescheid beizufügen.
Ganztagsschulen begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten.
Nach den Regelungen des Schulgesetzes sprechen die Grundschulen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für eine weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, Sie melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule Ihr Kind bei der Schulform Ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt. Bei Unstimmigkeiten zwischen Schulformempfehlung und Schulformwunsch findet kein Prognoseunterricht mehr statt.
Die Anmeldungen werden von den Leiterinnen und Leitern folgender weiterführenden Schulen entgegengenommen:
  • Hauptschule Ernst-Eversbusch (Ganztagsbetrieb), Berliner Straße 109, 58089 Hagen, Telefon 02331-4732290
  • Hauptschule Remberg (Ganztagsbetrieb), Elbersstiege 10 (plus Filialklassen), 58095 Hagen, Telefon 02331-31923
  • Hauptschule Geschwister-Scholl, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telefon 02331-61060
  • Hauptschule Hohenlimburg (Ganztagsbetrieb), Wachtelweg 19-21, 58119 Hagen, Telefon 02334-57372
  • Realschule Haspe, Kurze Straße 3, 58135 Hagen, Telefon 02331-483390
  • Luise-Rehling-Realschule, Friedensstraße 26, 58097 Hagen, Telefon 02331-87604
  • Heinrich-Heine-Realschule, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telfon 02331-65006
  • Realschule Hohenlimburg, Im Kley 32, 58119 Hagen, Telefon 02334-53454
  • Realschule Halden, Lützowstraße 115-117, 58095 Hagen, Telefon 02331-3751516
  • Christian-Rohlfs-Gymnasium, Ennepeufer 3, 58135 Hagen, Telefon 02331-41603
  • Fichte-Gymnasium, Goldbergstraße 20, 58095 Hagen, Telefon 02331-2077800
  • Ricarda-Huch-Schule, Voswinckelstraße 1, 58095 Hagen, Telefon 02331-28122
  • Albrecht-Dürer-Gymnasium, Heinitzstraße 73a, 58097 Hagen, Telefon 02331-81294
  • Theodor-Heuss-Gymnasium, Humpertstraße 27, 58097 Hagen, Telefon 02331-981890
  • Gymnasium Hohenlimburg, Wiesenstraße 27, 58119 Hagen, Telefon 02334-51005
  • Fritz-Steinhoff-Schule, Am Bügel 20, 58099 Hagen, Telefon 02331-396480
  • Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen, Telefon 02331-348140
  • Gesamtschule Eilpe, Wörthstraße 30, 58091 Hagen, Telefon 02331-375720
Weitergehende Rückfragen zum Anmelde- bzw. Aufnahmeverfahren sollten ausschließlich an die vorstehend aufgeführten weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen gerichtet werden. 

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