Der Fachbereich Bildung der
Stadt Hagen empfiehlt Eltern, deren Kinder zum Ende des laufenden
Schuljahres die Grundschule verlassen, vor der Anmeldung der Mädchen
oder Jungen zu einer Hauptschule, einer Realschule, einer
Gesamtschule oder zu einem Gymnasium, sich von dem jeweiligen
Klassenlehrer des Kindes beraten zu lassen. Wer
beabsichtigt, sein Kind an einer Privatschule anzumelden, sollte sich
aufgrund der eventuell abweichenden Modalitäten direkt mit der
Schule in Verbindung zu setzen.
Da
erfahrungsgemäß an den Gesamtschulen Anmeldeüberhänge zu erwarten
sind, findet an diesen Schulen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren
statt. Mit der anschließenden kurzfristigen Entscheidung der
Gesamtschulen über die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes wird
sichergestellt, dass die Eltern noch Gelegenheit erhalten, ihr Kind
anschließend an einer anderen Schule anmelden zu können, sofern es
zu einer Ablehnung kommt.
Das
Anmeldeverfahren für die Gesamtschulen findet vom 4. bis 8. Februar
täglich von 8.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Montag, 4. Februar,
Mittwoch, 6. Februar, und Donnerstag, 7. Februar, von 15 bis 17 Uhr
statt. Das Anmeldeverfahren für die Hauptschulen, Realschulen und
die Gymnasien ist für den Zeitraum vom 18. bis 22. Februar täglich
von 8.30 bis 12 Uhr terminiert sowie zusätzlich am Montag, 18.
Februar, und Donnerstag, 21. Februar, von 15 bis 17 Uhr.
Anmeldungen,
die innerhalb der genannten Anmeldezeiträume erfolgen, werden von
den Schulleitern gleich behandelt, dass heißt, die Reihenfolge der
Anmeldung ist für die Entscheidung über die Aufnahme ohne
Bedeutung. Die Aufnahmemöglichkeiten der einzelnen weiterführenden
Schulen sind kapazitätsabhängig. Ein Kriterium für gegebenenfalls
erforderliche Abweisungen ist beispielsweise die jeweilige Entfernung
zwischen Schule und Wohnsitz.
Die
mit dem Schulstempel beziehungsweise Schulsiegel sowie der
Unterschrift der Schulleitung versehenen Anmeldescheine (vierfacher
Satz) werden von der jeweiligen Grundschule verteilt. Bei der
Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie das
Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes
vorzulegen.
Der
Fachbereich Bildung der Stadt Hagen macht daneben darauf aufmerksam,
dass ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß der
zurzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen nur dann besteht, wenn
die Entfernung zur nächstgelegenen Schule bei Schülern oder
Schülerinnen der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer und bei
Schülern oder Schülerinnen der Sekundarstufe II mehr als fünf
Kilometer beträgt. Als nächstgelegene Schule ist die Schule der
gewählten Schulform anzusehen, die mit dem geringsten Aufwand an
Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und
die in der Lage ist, den Schüler oder die Schülerin aufzunehmen.
Sollte die entfernungsmäßig nächstgelegene Schule nicht in der
Lage sein, den Schüler oder die Schülerin aufzunehmen, ist dem
Antrag auf Übernahme von Fahrkosten der jeweilige Ablehnungsbescheid
beizufügen.
Ganztagsschulen
begründen keinen weitergehenden Anspruch auf Erstattung von
Schülerfahrkosten.
Nach
den Regelungen des Schulgesetzes sprechen die Grundschulen mit dem
Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfehlung für eine
weiterführende Schule aus. Diese Schulformempfehlung ist für die
Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, Sie melden nach
Beratung durch die aufnehmende Schule Ihr Kind bei der Schulform
Ihrer Wahl an. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die
Schulformempfehlung unberücksichtigt. Bei Unstimmigkeiten zwischen
Schulformempfehlung und Schulformwunsch findet kein
Prognoseunterricht mehr statt.
Die
Anmeldungen werden von den Leiterinnen und Leitern folgender
weiterführenden Schulen entgegengenommen:
- Hauptschule Ernst-Eversbusch (Ganztagsbetrieb), Berliner Straße 109, 58089 Hagen, Telefon 02331-4732290
- Hauptschule Remberg (Ganztagsbetrieb), Elbersstiege 10 (plus Filialklassen), 58095 Hagen, Telefon 02331-31923
- Hauptschule Geschwister-Scholl, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telefon 02331-61060
- Hauptschule Hohenlimburg (Ganztagsbetrieb), Wachtelweg 19-21, 58119 Hagen, Telefon 02334-57372
- Realschule Haspe, Kurze Straße 3, 58135 Hagen, Telefon 02331-483390
- Luise-Rehling-Realschule, Friedensstraße 26, 58097 Hagen, Telefon 02331-87604
- Heinrich-Heine-Realschule, Kapellenstraße 38, 58099 Hagen, Telfon 02331-65006
- Realschule Hohenlimburg, Im Kley 32, 58119 Hagen, Telefon 02334-53454
- Realschule Halden, Lützowstraße 115-117, 58095 Hagen, Telefon 02331-3751516
- Christian-Rohlfs-Gymnasium, Ennepeufer 3, 58135 Hagen, Telefon 02331-41603
- Fichte-Gymnasium, Goldbergstraße 20, 58095 Hagen, Telefon 02331-2077800
- Ricarda-Huch-Schule, Voswinckelstraße 1, 58095 Hagen, Telefon 02331-28122
- Albrecht-Dürer-Gymnasium, Heinitzstraße 73a, 58097 Hagen, Telefon 02331-81294
- Theodor-Heuss-Gymnasium, Humpertstraße 27, 58097 Hagen, Telefon 02331-981890
- Gymnasium Hohenlimburg, Wiesenstraße 27, 58119 Hagen, Telefon 02334-51005
- Fritz-Steinhoff-Schule, Am Bügel 20, 58099 Hagen, Telefon 02331-396480
- Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen, Telefon 02331-348140
- Gesamtschule Eilpe, Wörthstraße 30, 58091 Hagen, Telefon 02331-375720
Weitergehende
Rückfragen zum Anmelde- bzw. Aufnahmeverfahren sollten
ausschließlich an die vorstehend aufgeführten weiterführenden
Schulen sowie die Grundschulen gerichtet werden.