Freitag, 11. Januar 2013

Gericht weist Mitarbeiter-Klage des Duisburger Zoos gegen Tierschutz-Organisation ab


Das Landgericht Köln hat mit Urteilsverkündung vom 09. Januar 2013 die Klage des Duisburger Delfintrainers Roland E. gegen das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) wegen einer angeblichen Persönlichkeitsverletzung abgewiesen (AZ. 28 O 236/12).


Das WDSF hat auf seiner Internetseite (http://www.wdsf.eu/index.php/delfinarien/delfinarium-duisburg/infos-a-links) Fotos des Duisburger Delfintrainers mit den Delfinen veröffentlicht und Kritik geübt. So seien die Streicheleinheiten wegen Infektionsgefahr für die Delfine gefährlich, es gäbe Fäkalienduschen für die Zuschauer, nur durch das Füttern vollführen die Delfine Kunststücke, es gäbe Bootsrennen mit den Delfinen, sie würden Blessuren zeigen und die Gummiluftballons des Zoos stellten eine Todesgefahr für die Delfine dar. Der Delfintrainer fühlte sich durch diese Äußerungen mit seinem Lichtbild „an den medialen Pranger gestellt“, so seine Rechtsanwälte, und wollte mit der Klage einen Unterlassungsanspruch der Äußerungen mit den Fotos erwirken. 

Da der Mitarbeiter des Duisburger Delfinariums in anderen Medien mehrfach selbst an die Öffentlichkeit getreten war, erkannte das Landgericht keinen Anspruch des Klägers und wies die Klage ab.

Die Zeichen des Wal- und Delfinschutz-Forum mit den Delfinarien stehen auf Krieg. Das Oberlandesgericht Hamm hatte dem WDSF bereits im letzten Jahr rechtskräftig zugestanden, die Delfinhaltung auch weiterhin als kommerzielle Ausbeutung zu kritisieren und Delfinarien-Betreiber öffentlich anzuprangern. 

Aussagen des WDSF wie "Delfine leben in viel zu kleinen Käfigen", "werden für Therapien missbraucht", "leiden in Gefangenschaft unter Stress" und "unter katastrophalen Bedingungen" sind nach dem Urteil des OLG zulässig und genießen den Schutz der Meinungsfreiheit. Das OLG bestätigte dem WDSF mit seinem Iserlohner Rechtsanwalt Gerd Schönfelder, dass es der Sinn von Meinungsäußerungen ist, "geistige Wirkung auf die Umwelt ausgehen zu lassen, meinungsbildend und überzeugend zu wirken", auch wenn die wirtschaftliche Position eines Unternehmens nachteilig beeinflusst wird. Die Äußerungen des WDSF sind ein die Öffentlichkeit interessierendes Thema des Tierschutzes und der artgerechten Haltung, so der 13. Zivilsenat des OLG. Selbst ein Boykottaufruf sei zulässig, soweit er sich im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung hält und die Tierschutzorganisation sich dabei auf die zugestandenen Äußerungen oder Tatsachen beschränkt. (AZ. OLG Hamm I-13 U 174/11).

Die bisher erfolgreiche Klagewelle für das WDSF rollt jetzt weiter. Jürgen Ortmüller: „Da die beiden Zoos in Duisburg und Münster uns nicht freiwillig Einsicht in die Haltungsunterlagen der Delfine gewähren, obwohl dies gesetzlich festgelegt ist, haben wir jetzt beide Delfinarien verklagt. Im Nürnberger Tiergarten konnten wir aus den Akten beweisen, dass die Delfine fortlaufend mit Psychopharmaka behandelt werden. Ebenso wollen wir wissen, was in Münster hinter dem bisher geheim gehaltenen Delfintransfer aufgrund der Schließung des Delfinariums steckt. Wir fordern betreute Meeres-Lagunen für die gefangen gehaltenen Delfine in der finanziellen Verantwortung der Delfinbesitzer zum Wohl der Delfine.“

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