Zusatzschilder regeln – wie hier in der Rathausstraße – den Radverkehr in der Hagener Fußgängerzone. (Foto: Karsten-Thilo Raab) |
Der Trend zu einer verstärkten Nutzung des Fahrrads im Alltag geht
auch an Hagen nicht vorüber. Daraus resultiert auch der Wunsch, den
direkten Innenstadtbereich komfortabel erreichen und durchqueren zu
können.
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Mitte
beschlossen, für eine Erprobungsphase von einem Jahr die
Fußgängerzone in der Innenstadt in Anlehnung an die Ladezeiten
montags bis samstags von 19 bis 9.30h und sonn- und feiertags
ganztägig für Radfahrer freizugeben.
Nach
Ablauf der Erprobungsphase soll über eine dauerhafte Freigabe der
gesamten Fußgängerzone beziehungsweise eine zeitlich unbegrenzte
Freigabe einzelner Abschnitte beraten und entschieden werden. Die
Beschilderung der Fußgängerzone wurde Ende März 2012 entsprechend
verändert.
Die
Stadt Hagen weist ausdrücklich darauf hin, dass Radfahrer auf die
Fußgänger Rücksicht nehmen müssen und die Fahrgeschwindigkeit an
den Fußgängerverkehr anzupassen haben. Fußgänger dürfen weder
gefährdet, noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrradfahrer
auch absteigen.
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