Der
Geologische Dienst NRW führt zurzeit in Hagen Arbeiten für die
geowissenschaftliche Landesaufnahme durch. Zur Kartierung machen
Mitarbeiter des Dienstes in einem Teil des Stadtgebietes
Aufzeichnungen.
Im Rahmen der Arbeiten sind kleine Handbohrungen
notwendig. In Ausnahmefällen müssen Sondierbohrungen bis zu 30
Meter Tiefe durchgeführt werden. Die Arbeiten sollen bis Dezember
dieses Jahres beendet sein.
Nach
gesetzlicher Regelung sind die mit der Untersuchung Beauftragten auch
ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum Betreten von Grundstücken,
zur Vornahme von Untersuchungsarbeiten sowie zum Zutritt zu
Erdaufschlüssen wie Aufgrabungen, Abgrabungen und Steinbrüchen. Die
Beauftragten legen zur Legitimation ihre Dienstausweise vor. Etwaige
durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
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