Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde des Versammlungsanmelders der rechtsextremistischen Demonstrationen für den 31.08. und 01.09.2012 zurückgewiesen. Die Argumentation des
Polizeipräsidiums Dortmund für das Demonstrationsverbot wurde anerkannt und bestätigt. Dies bedeutet, dass diese Demonstrationen verboten bleiben und nicht stattfinden dürfen.
Polizeipräsident Norbert Wesseler begrüßt diese Entscheidung: "Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem
Oberverwaltungsgericht in Münster ist auch das
Bundesverfassungsgericht meiner Entscheidung gefolgt. Die Begründung
des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war
und rechtstaatlichen Erfordernissen entspricht", sagt der
Polizeipräsident.
Die Dortmunder Polizei wird diese Versammlungsverbote konsequent
und mit starken Kräften durchsetzen.
Trotz des Verbotes der rechtsextremistischen Demonstrationen
werden zahlreiche, angemeldete Veranstaltungen von Bürgerinnen und
Bürgern, Vereinen, Verbänden und politischen Parteien in Dortmund
stattfinden, die ihren Protest gegen die Rechtsextremen öffentlich
machen wollen.
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