Freitag, 31. August 2012

DO: Bundesverfassungsgericht hat entscheiden - Nazidemo bleibt verboten


Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde des Versammlungsanmelders der rechtsextremistischen Demonstrationen für den 31.08. und 01.09.2012 zurückgewiesen. Die Argumentation des 
Polizeipräsidiums Dortmund für das Demonstrationsverbot  wurde anerkannt und bestätigt. Dies bedeutet, dass diese Demonstrationen verboten bleiben und nicht stattfinden dürfen.
  Polizeipräsident Norbert Wesseler begrüßt diese Entscheidung: 
"Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem 
Oberverwaltungsgericht in Münster ist auch das 
Bundesverfassungsgericht meiner Entscheidung gefolgt. Die Begründung 
des Gerichts zeigt mir, dass unsere Verbotsverfügung notwendig war 
und rechtstaatlichen Erfordernissen entspricht", sagt der 
Polizeipräsident.

  Die Dortmunder Polizei wird diese Versammlungsverbote konsequent 
und mit starken Kräften durchsetzen.

  Trotz des Verbotes der rechtsextremistischen Demonstrationen 
werden zahlreiche, angemeldete Veranstaltungen von Bürgerinnen und 
Bürgern, Vereinen, Verbänden und politischen Parteien in Dortmund 
stattfinden, die ihren Protest gegen die Rechtsextremen öffentlich 
machen wollen.

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