Freitag, 17. August 2012

TÜV Rheinland: Baulärm in der Regel bis 22 Uhr an Werktagen erlaubt


Baustellen sind häufig ein Graus, denn die Arbeiten 
gehen in den seltensten Fällen spurlos an den Anwohnern vorüber. 
Versperrte Zufahrten, verstopfte Straßen durch große Fahrzeuge und 
Baumaterial, zudem Staubwolken, die sich in allen Ritzen festsetzen, 
und Baulärm sind die häufigsten Belästigungsfaktoren. "Einiges muss 
leider hingenommen werden", bestätigt Ulrich Zerfaß, 
Bautechnik-Experte von TÜV Rheinland, und ergänzt: "Beispielsweise 
ist lautes Arbeiten auf Baustellen bis 22 Uhr erlaubt. Auch am 
Samstag, denn das ist nach dem Gesetz ein Werktag, an dem natürlich 
auch gearbeitet werden darf."

  Wer sonntags oder nach 22 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen
beschallt wird, der kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten. Ebenso 
wenn die Zufahrt zum eigenen Haus versperrt ist. "Es gilt die Regel: 
Ich darf meine Mitmenschen nicht belästigen, behindern oder 
gefährden. Allerdings gibt es viele private Bauherren und auch 
Handwerker, die einfach nicht genau wissen, was gesetzlich 
vorgeschrieben ist und was nicht", sagt Zerfaß. Bevor man aber das 
Ordnungsamt ruft, ist es ratsam, ein offenes Wort mit dem Bauherrn zu
sprechen und gemeinsam zu versuchen, sinnvolle Lösungen zu finden.

  Wenn die Bauarbeiten das eigene Grundstück, Gebäude, Wohnung oder 
Inventar aufgrund starker Erschütterungen beschädigen, besteht ein 
Schadensersatzanspruch. Beispielsweise bei Rissen im Mauerwerk oder 
verzogenen Türen, die sich nicht mehr schließen lassen. Existiert 
allerdings kein Gutachten über die beschädigte Sache aus der Zeit, 
bevor die Arbeiten auf der Baustelle begonnen haben, ist es nicht 
einfach, den Schaden vor Gericht zu beweisen. Auf Aussagen berufen 
hilft in den Augen von Justitia nichts - die volle Beweislast liegt 
hier beim Geschädigten. Häufig sind solche Prozesse deshalb 
langwierig, nervenaufreibend und kostenintensiv. Aus diesem Grund 
empfiehlt TÜV Rheinland, im Vorfeld einer Baumaßnahme eine 
Beweissicherung durchzuführen - und das von einem unabhängigen 
Gutachter. Im Rahmen des Gutachtens wird der Ist-Zustand genau 
dokumentiert, indem die Prüfer nach einem gezielten Durchlaufschema 
alle Räume, Wände, Fenster usw. beurteilen. Häufig teilen sich 
potenzieller Verursacher und potenziell Geschädigte die Kosten. "Wird
ein Vorabgutachten erstellt, kommt es in der Regel nicht zu einer 
gerichtlichen Auseinandersetzung, sondern einer gütlichen Einigung", 
spricht Ulrich Zerfaß aus Erfahrung.

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