(straßen.nrw). In der Wintersaison ab 1. Oktober dürfen wieder die Gehölze an den Straßen zurück geschnitten, geläutert oder "auf den Stock gesetzt" werden. Darauf weist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
hin.
Ziel der Pflegemaßnahmen ist es vor allem, die Verkehrssicherheit auf denStraßen beizubehalten. Zahlreiche größere und kleinere Maßnahmen an Autobahnen,
Bundes- und Landesstraßen planen die Niederlassungen von Straßen.NRW in der
aktuellen Pflegesaison, die bis Ende Februar des kommenden Jahres läuft. In der
vergangenen Saison haben die Maßnahmen landesweit mehr als 23 Millionen Euro an
den rund 20.000 Kilometern Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen gekostet.
Gehölze neben den Straßen unterstützen die Verkehrssicherheit vor allem als
Sicht-, Blend- und Windschutz. Sie werden aber auch als Sicherung der
Straßenböschungen eingesetzt. Und um eine - neue - Straße landschaftsgerecht in
die Region einzubinden, übernehmen Gehölze eine wichtige gestalterische
Funktion. Um die unterschiedlichen Anforderungen aufeinander abzustimmen,
beschäftigt der Landesbetrieb Straßenbau Experten vom Landschaftsarchitekten
über den Landschaftspfleger bis hin zum speziell ausgebildeten Baumkontrolleur.
Ist der Grünstreifen neben einer Straße nur schmal, werden die Gehölze
regelmäßig "geläutert". Einzelne Gehölze werden dabei entfernt, damit die
verbleibenden neue Seitentriebe ausbilden. Bei größeren Gehölzflächen schauen
die Experten genauer hin: Bei einem jungen Bestand genügt ebenfalls gezieltes
Läutern im Abstand von acht bis zehn Jahren zur regelmäßigen Pflege. Bei älterem
Bestand werden die Gehölze abschnittsweise "auf den Stock gesetzt". Das heißt,
sie werden auf 10 bis 20 Zentimeter zurück geschnitten, um neue Triebe bilden zu
können. Jedes Jahr steht ein anderer Abschnitt auf dem Programm.
Zumeist werden die Arbeiten von beauftragten Fachfirmen ausgeführt. Sie werden
durch Bauüberwacher von Straßen.NRW kontrolliert.
Maßnahmen der Gehölzpflege bespricht Straßen.NRW grundsätzlich mit den Fach- und
Naturschutzbehörden sowie den betroffenen Städten und Gemeinden. Die
einschlägigen Vorschriften stehen im "Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).
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