Dienstag, 4. September 2012

HA: Nach Unfallflucht ins Gefängnis


Hagen - Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, dass ein Autofahrer allerdings direkt nach einer solchen 
Verkehrsstraftat mit einer Gesamtschadenshöhe von etwa 1500 Euro ins Gefängnis geht, passiert nicht alle Tage.
  Gegen 13.00 Uhr beobachtete am Montag eine Zeugin in der Badstraße
einen Opel mit britischem Kennzeichen, der beim rückwärts Einparken 
einen Skoda merklich antickte. Der Fahrer stieg aus, kümmerte sich 
aber nicht um den Schaden, sondern zog einen Parkschein und ging weg.
Als er eine halbe Stunde später zurückkehrte, nahm die hinzu gerufene
Polizei gerade den Vorfall auf und schaute sich die Fahrzeugpapiere 
des in Südeuropa beheimateten Fahrers eines in England zugelassenen 
Autos genauer an.

  Der 34-Jährige gab an, den Anstoß nicht bemerkt zu haben und er 
legte alle notwendigen Papiere vor - bis auf einen Führerschein. 
Konnte er auch nicht, denn eine Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Fahrens ohne 
Fahrerlaubnis bestand.

  Da er weder den vierstelligen Eurobetrag zur Abwendung des 
Haftbefehls aufbringen, noch das Geld für die Sicherheitsleistung für
das ausstehende Verfahren wegen der begangenen Unfallflucht 
hinterlegen konnte, verbrachte er die Nacht zum Dienstag im 
Polizeigewahrsam. Von dort aus ging es am Vormittag in die 
Justizvollzugsanstalt, weitere Ermittlungen dauern an.

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