Nürnberg - Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Arbeitslosengeld II-Bewilligungsbescheide überarbeitet
Seit 2008 befragt die BA regelmäßig Bezieher von Arbeitslosengeld
II zu ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungsangeboten. Unter
anderem fragt sie immer wieder nach der Verständlichkeit des
Bewilligungsbescheides. Für die BA ist es eine verantwortungsvolle,
jedoch auch schwierige Aufgabe, die komplexe Rechtsmaterie bürgernah
und verständlich zu übersetzen. Auch wenn zuletzt fast 90 Prozent der
Befragten den Bescheid als verständlich empfanden, gab und gibt es
auch kritische Stimmen, insbesondere zur Darstellung und
Nachvollziehbarkeit der zustehenden Leistungshöhe.
Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA, nimmt diese Kritik
sehr ernst: "Wir wollen natürlich unseren Kunden in der Erklärung der
Bescheide soweit wie möglich entgegenkommen. Dennoch wird es den
einfachen und optimalen Bescheid nicht geben können. Wir werden immer
einen Konflikt zwischen bürgerfreundlichen Formulierungen und
rechtlichen Erfordernissen haben. Am Ende müssen unsere Bescheide
rechtlich korrekt und gerichtsfest bleiben, auch im Interesse der
Kunden."
Die BA hat ganz aktuell den Arbeitslosengeld
II-Bewilligungsbescheid und den dazugehörigen Berechnungsbogen
nochmals vollständig überarbeitet mit dem Ziel, die Informationen
noch übersichtlicher und transparenter darzustellen. Insbesondere die
Anrechnung von Einkommen wird nachvollziehbarer. "Viele unserer
Kunden sind so genannte Aufstocker, das heißt, sie sind erwerbstätig
oder haben anderweitiges Einkommen. Wir erklären ihnen jetzt besser,
inwieweit diese Einnahmen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet
werden.", erläutert Alt.
Ergänzend dazu stehen im Internet erläuternde Hinweise:
www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit >
Grundsicherung > Der Bescheid.
Sollten trotzdem noch Fragen zum Bescheid offen bleiben, können
die Kundinnen und Kunden sich natürlich auch weiterhin an ihr
zuständiges Jobcenter wenden.