Donnerstag, 10. Januar 2013

YouTube-Verhandlungen: GEMA reicht Anträge bei Schiedsstelle ein


München - Die Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube sind 
vorerst gescheitert. Die GEMA lässt die Angemessenheit der von ihr 
geforderten Mindestvergütung neutral prüfen und hat hierzu ein 
entsprechendes Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent-
und Markenamt eingeleitet. Parallel dazu wird YouTube aufgefordert, 
die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen.

  Seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und 
YouTube, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf 
der streamingbasierten Internet-Video-Plattform YouTube regelt. Bis 
Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung 
über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services
für die dort eingestellten Inhalte, noch über die Höhe der Vergütung 
erreicht werden. Daher ergreift die GEMA nun erste Maßnahmen, um eine
angemessene Vergütung der Urheber sicherzustellen.

  Antrag bei der Schiedsstelle: Prüfung der Angemessenheit und 
Forderung von Schadensersatz

  Durch die bei der Schiedsstelle eingereichten Anträge auf 
Schadensersatz wird die Angemessenheit der von der GEMA geforderten 
Urhebervergütung geprüft. Dies betrifft die unlizenzierte Nutzung von
1.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken des GEMA-Repertoires. 
Hier gilt es, die Angemessenheit der von der GEMA geforderten 
Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent überprüfen zu lassen. Mit 
dem Gang zur Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt als 
neutrale Instanz folgt die GEMA dem für diese Fälle vorgesehenen 
gesetzlichen Verfahren.

  Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender de GEMA, zu den Anträgen: 
"Unsere Position ist klar: Für die Nutzung des urheberrechtlich 
geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt 
werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen 
einer angemessenen Lizenzierung verweigert. Das heißt, dass YouTube 
die von der GEMA wahrgenommenen Rechte unserer Mitglieder seitdem 
ohne jegliche Vergütung der Urheber nutzt. Aus unserer Sicht stellt 
dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Eine 
Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die 
urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft 
genutzt und vermarktet werden."

  Abmahnung: GEMA fordert YouTube zur Unterlassung der Schaltung 
irreführender Sperrtafeln auf

  Als weiteren Schritt geht die GEMA mit einer Abmahnung gegen den 
Inhalt der willkürlich auf YouTube geschalteten Sperrtafeln vor: "Die
Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die 
öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ
zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche 
Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung 
kategorisch verweigere. Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu 
bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen 
Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können. YouTube 
war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen
nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen. Bislang haben wir in diesem 
Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die 
laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht 
zu belasten", erklärt Dr. Harald Heker das Vorgehen der GEMA. Sollte 
YouTube dieser Aufforderung nicht nachkommen, so wird die GEMA dem 
gesetzlich vorgesehenen Weg folgen und eine Unterlassungsklage bei 
dem zuständigen Gericht einreichen.

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