München - Die Verhandlungen zwischen GEMA und YouTube sind
vorerst gescheitert. Die GEMA lässt die Angemessenheit der von ihr
geforderten Mindestvergütung neutral prüfen und hat hierzu ein
entsprechendes Verfahren bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent-
und Markenamt eingeleitet. Parallel dazu wird YouTube aufgefordert,
die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen.
Seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und
YouTube, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke auf
der streamingbasierten Internet-Video-Plattform YouTube regelt. Bis
Januar 2013 konnte trotz beiderseitiger Bemühungen keine Einigung
über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Services
für die dort eingestellten Inhalte, noch über die Höhe der Vergütung
erreicht werden. Daher ergreift die GEMA nun erste Maßnahmen, um eine
angemessene Vergütung der Urheber sicherzustellen.
Antrag bei der Schiedsstelle: Prüfung der Angemessenheit und
Forderung von Schadensersatz
Durch die bei der Schiedsstelle eingereichten Anträge auf
Schadensersatz wird die Angemessenheit der von der GEMA geforderten
Urhebervergütung geprüft. Dies betrifft die unlizenzierte Nutzung von
1.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken des GEMA-Repertoires.
Hier gilt es, die Angemessenheit der von der GEMA geforderten
Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent überprüfen zu lassen. Mit
dem Gang zur Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt als
neutrale Instanz folgt die GEMA dem für diese Fälle vorgesehenen
gesetzlichen Verfahren.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender de GEMA, zu den Anträgen:
"Unsere Position ist klar: Für die Nutzung des urheberrechtlich
geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt
werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen
einer angemessenen Lizenzierung verweigert. Das heißt, dass YouTube
die von der GEMA wahrgenommenen Rechte unserer Mitglieder seitdem
ohne jegliche Vergütung der Urheber nutzt. Aus unserer Sicht stellt
dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Eine
Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die
urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft
genutzt und vermarktet werden."
Abmahnung: GEMA fordert YouTube zur Unterlassung der Schaltung
irreführender Sperrtafeln auf
Als weiteren Schritt geht die GEMA mit einer Abmahnung gegen den
Inhalt der willkürlich auf YouTube geschalteten Sperrtafeln vor: "Die
Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die
öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ
zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche
Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung
kategorisch verweigere. Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu
bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen
Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können. YouTube
war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen
nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen. Bislang haben wir in diesem
Zusammenhang auf rechtliche Schritte bewusst verzichtet, um die
laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht
zu belasten", erklärt Dr. Harald Heker das Vorgehen der GEMA. Sollte
YouTube dieser Aufforderung nicht nachkommen, so wird die GEMA dem
gesetzlich vorgesehenen Weg folgen und eine Unterlassungsklage bei
dem zuständigen Gericht einreichen.