Dienstag, 27. März 2012

Götz: Freiwillige Feuerwehr nicht gefährden


Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) befürchtet enorme Nachteile für die Freiwilligen Feuerwehren durch eine eventuelle Änderung im Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
  "In der heutigen Sitzung der AG Kommunalpolitik erhielt 

DFV-Präsident Hans-Peter Kröger für seine klare Positionierung 
politische Unterstützung von den Kommunalpolitikern in der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine generelle Einbeziehung der 
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in die europäische 
Arbeitszeitrichtlinie, die in nationales Recht umzusetzen wäre, würde
die Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtliche 
Hilfsorganisationen gefährden.


  Deshalb setzen wir uns für eine Beibehaltung der derzeitigen 
Rechtslage ein. Es muss dabei bleiben: Ehrenamtliche Mitglieder der 
Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer
und unterfallen nicht dem Arbeitszeitgesetz. Ehrenamtliches 
Engagement, ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im THW oder in anderen 
Hilfsorganisationen darf grundsätzlich nicht als Arbeitszeit 
definiert werden."


  Hintergrund:


  Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren 
wie ein Arbeitsverhältnis gewertet würde, müsste diese Tätigkeit 
arbeitszeitrechtlich bezüglich der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten 
mit einer beruflichen Tätigkeit zusammengerechnet werden. Außerdem 
würde ein solcher Dienst die Ruhezeit nach der Arbeit unterbrechen, 
sodass der Arbeitnehmer im Anschluss an den Feuerwehrdienst erst nach
11 Stunden Ruhezeit wieder beschäftigt werden dürfte.

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