Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) befürchtet enorme Nachteile für die Freiwilligen Feuerwehren durch eine eventuelle Änderung im Anwendungsbereich der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
"In der heutigen Sitzung der AG Kommunalpolitik erhielt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger für seine klare Positionierung
politische Unterstützung von den Kommunalpolitikern in der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine generelle Einbeziehung der
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in die europäische
Arbeitszeitrichtlinie, die in nationales Recht umzusetzen wäre, würde
die Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtliche
Hilfsorganisationen gefährden.
Deshalb setzen wir uns für eine Beibehaltung der derzeitigen
Rechtslage ein. Es muss dabei bleiben: Ehrenamtliche Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer
und unterfallen nicht dem Arbeitszeitgesetz. Ehrenamtliches
Engagement, ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im THW oder in anderen
Hilfsorganisationen darf grundsätzlich nicht als Arbeitszeit
definiert werden."
Hintergrund:
Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren
wie ein Arbeitsverhältnis gewertet würde, müsste diese Tätigkeit
arbeitszeitrechtlich bezüglich der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten
mit einer beruflichen Tätigkeit zusammengerechnet werden. Außerdem
würde ein solcher Dienst die Ruhezeit nach der Arbeit unterbrechen,
sodass der Arbeitnehmer im Anschluss an den Feuerwehrdienst erst nach
11 Stunden Ruhezeit wieder beschäftigt werden dürfte.
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