Mittwoch, 2. Mai 2012

Das BKA warnt vor Betrug mit angeblichen Lotteriegewinnen

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen 
Lotteriegewinnen in der Türkei.

  Insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erhalten
derzeit betrügerische Anrufe, in denen ihnen zu angeblichen 
Lotteriegewinnen gratuliert wird. Die Anrufer teilen ihren Opfern 
mit, dass sie hohe Bargeldbeträge oder Autos bei einer Lotterie 
gewonnen hätten. Dann werden die vermeintlichen Gewinner 
aufgefordert, Beträge von teilweise mehreren tausend Euro in die 
Türkei zu überweisen. Dies sei die Bedingung, um ihren Gewinn zu 
erhalten. Die Geldforderungen werden den Opfern damit erklärt, dass 
in der Türkei Kosten für Autotransport, Vollkasko, Versicherung oder 
Zoll angefallen seien.

  Hinter den vermeintlich deutschen Telefonanschlüssen, von denen 
die professionell auftretenden Täter mit ihren Opfern in Kontakt 
treten, verbergen sich eigens eingerichtete Call-Center in der 
Türkei. Am Telefon treffen die arglosen Opfer auf Täter, die sich als
Rechtsanwälte und Notare mit Kanzleien in Deutschland vorstellen und 
ihnen vorgaukeln, ihnen zu ihrem Gewinn verhelfen zu wollen. Zuletzt 
gaben sich die Betrüger auch als Polizeibeamte oder als Angehörige 
der deutschen Auslandsvertretungen in Ankara und Istanbul aus.

  Den Tätern kommt es lediglich darauf an, die geforderten Gebühren 
zu ergaunern. Der angebliche Gewinn wird nicht ausgehändigt!

  Das BKA rät:

  -  Generell gilt: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen 
      haben, können Sie auch nicht gewonnen haben!

  -  Seien Sie misstrauisch! Lassen Sie sich nicht von der 
      vorgegebenen beruflichen Qualifikation oder Funktion des 
      Anrufers und der angezeigten deutschen Rufnummer täuschen. 
      Hinter der angegebenen Telefonnummer verbirgt sich der im 
      Ausland sitzende Betrüger.

  -  Leisten Sie keinerlei Zahlungen! Eine Lotteriegesellschaft 
      verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals 
      Vorausgebühren.

  -  Informieren Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche 
      Polizeidienststelle und erstatten Sie Strafanzeige!

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