Mittwoch, 2. Mai 2012

Ferienzeit - Reisezeit Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Eigenes Reisedokument für Kinder
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im 
deutschen Passrecht  eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 
sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen 
das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle 
Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes 
Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das 
Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

  Die Bundespolizei empfiehlt den von den Änderungen betroffenen 
Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente 
für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als 
Reisedokumente für Kinder steht der Kinderreisepass, der Reisepass 
und - je nach Reiseziel - der Personalausweis zur Verfügung.

  Informationen über die Änderungen im Passrecht können dem 
Internetauftritt der Bundespolizei unter www.Bundespolizei.de 
entnommen werden.

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