Köln (ots) - Die ARD-Anstalten haben die Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern KDG, Unitymedia und KabelBW fristgerecht zum 31. Dezember 2012 gekündigt.
Das teilte die Intendantin des für die ARD
in dieser Frage federführenden MDR, Karola Wille, am Montag mit. Zur
Begründung erläuterte Wille, die Zahlung so genannter
Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber sei historisch begründet
gewesen und stamme aus der Zeit, als die ehemalige Bundespost die
Kabelinfrastruktur mit Unterstützung der Programmveranstalter
aufgebaut habe. Spätestens mit der Übernahme der Kabelnetze durch
Finanzinvestoren und der Beendigung der analogen Rundfunkverbreitung
in Deutschland hätten sich die Rahmenbedingungen entscheidend
geändert. Wille: "Die Kabelnetzbetreiber erhalten von uns werthaltige
Programme und können ihren Kabelanschluss erst dadurch sehr
erfolgreich vermarkten. Eine Alimentierung aus den Gebührentöpfen der
Rundfunkanstalten ist nicht mehr marktgerecht".
Inzwischen haben immer mehr kleinere Kabelnetzbetreiber und auch
Unternehmen der Wohnungswirtschaft eigene Empfangstechnik aufgebaut.
Daneben hat die Internet-Technologie weitere Alternativen für den
Rundfunkempfang hervorgebracht. Allen diesen neuen Anbietern ist
gemein, dass sie die Programme verbreiten, ohne dafür ein
Einspeiseentgelt zu verlangen. Diese neuen Geschäftsmodelle der
Programmvermarktung unterscheiden sich grundsätzlich vom
Signalvertrieb über Satellit oder Terrestrik. Für die dort lediglich
technisch verbreiteten Programme werden vom Endkunden keine
zusätzlichen Entgelte verlangt. Die Geschäftsmodelle sind nicht
miteinander vergleichbar.
Die ARD-Anstalten stellen ihre Programme allen Unternehmen, die
diese weitersenden wollen und dafür von den Rechteinhabern eine
Lizenz erworben haben, in einer hervorragenden Bild- und Tonqualität
inklusive aller Zusatzdienste (zum Beispiel EPG-Daten, Dolby-Ton,
Audiodeskribtion, HbbTV) über Satellit zur Verfügung. Zusätzlich hat
die ARD auf eigene Kosten einen zentralen Übergabepunkt für eine
witterungsunabhängige leitungsgebundene Übernahme aller
Programmsignale in Frankfurt/Main eingerichtet, der allen Unternehmen
zugänglich ist. Wenn einzelne Unternehmen von ihren erworbenen
Weitersenderechten außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen keinen
Gebrauch machen und einzelne Programme nicht verbreiten, ist dies
ihre eigene unternehmerische Entscheidung.
Die ARD wird sich in Gesprächen mit den betroffenen
Kabelnetzbetreibern im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die
Programm-Interessen ihrer Zuschauerinnen und Zuschauer einsetzen.
Originaltext: ARD Radio & TV
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen