Donnerstag, 18. Oktober 2012

"Hartz IV-Bescheiderklärer" jetzt im Internet


Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt Muster für Arbeitslosengeld II-Bescheide mit Erklärungstexten zur Verfügung
  Bescheide von Behörden sind keine leichte Lektüre. Auch der 
Bewilligungsbescheid für Leistungen der Grundsicherung ist für Kunden
nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen. Ab sofort steht Hartz 
IV-Empfängern eine Erklärungshilfe im Internet zur Verfügung. An 
einem Musterbescheid und einem Musterberechnungsbogen wird Schritt 
für Schritt erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt,
Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.

  "Unverständlichkeit schafft Misstrauen. Unsere Kundinnen und 
Kunden haben einen Anspruch auf eine klare und verständliche Sprache.
Daran arbeiten wir.", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA.

  Der Bescheid Arbeitslosengeld II informiert Leistungsempfänger 
darüber, wie hoch die Leistung ist, die sie erhalten, und wie lange 
sie gewährt wird. Der dazugehörige Berechnungsbogen enthält die 
konkreten Berechnungen und eine Übersicht, ob und inwieweit Einkommen
und Vermögen berücksichtigt wurden.

  Wenn man mit der PC-Maus über die farblich markierten Begriffe der
Musterdokumente fährt, werden kurze Erläuterungstexte angezeigt. Die 
gesammelten Erklärungstexte sind außerdem nochmals aufgelistet.

  Natürlich können sich Leistungsempfänger auch weiterhin an ihr 
zuständiges Jobcenter wenden, wenn noch Fragen zu ihrem Bescheid 
offen geblieben sind.

  Die Muster des Bewilligungsbescheides und des Berechnungsbogens im
Internet finden Sie unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & 
Bürger > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung > Der Bescheid.

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