Donnerstag, 29. November 2012

foodwatch zu Mineralölen in Verpackungen - Ankündigung von Ministerin Aigner zu Grenzwerten


Zur heutigen Ankündigung von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, gesetzliche Höchstmengen für den Übergang von Mineralölen aus Lebensmittelverpackungen aus Recycling-Papier auf Lebensmittel zu erlassen, erklärt der stellvertretende Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, Matthias Wolfschmidt:
  "Schön, dass Bundesministerin Aigner nach der Veröffentlichung der
Stiftung Warentest zu Mineralöl in Schokoladen-Adventskalendern 
wieder eingefallen ist, dass bei ihr seit mehr als zwei Jahren eine 
Verordnung zu Grenzwerten in der Schublade liegt. Hätte sie diese 
Regelung schon 2011 durchgesetzt, wären Verbraucher die 
krebsverdächtigen Substanzen, die nicht nur in Adventskalendern 
stecken, schon seit zwei Jahren erspart geblieben.

  Nun muss Frau Aigner dafür sorgen, dass keine krebsverdächtigen 
aromatischen Kohlenwasserstoffe mehr aus Verpackungen in die 
Lebensmittel gelangen. 2011 hieß es im Verordnungsentwurf ganz klar, 
dass solche Substanzen "nicht nachweisbar" sein dürfen. Jetzt spricht
Frau Aigner von "Höchstmengen", die so bemessen sein sollen, "dass 
Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe 
geschützt werden". Doch bei aromatischen Kohlenwasserstoffen darf die
"Höchstmenge" nur klipp und klar bei "Null" liegen. Denn 
unbedenkliche Mengen gibt es hier nicht.

  Voraussetzung für Grenzwerte sei zudem, so die Ministerin heute, 
eine "amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der 
Mineralöl-Verbindungen". Offenbar hat Frau Aigner übersehen, dass es 
diese Methode längst gibt. Schon vor mehr als einem Jahr hat ihr 
eigenes Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf einer 
internationalen Fachkonferenz eine praxisfähige und für die amtliche 
Lebensmittelüberwachung taugliche Nachweismethode für Mineralöle in 
Verpackungen vorgestellt.

  Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, nur sichere 
Produkte auf den Markt zu bringen. Wer Produkte in den Handel bringt,
die gesundheitsgefährliche Mineralöle enthalten, verstößt also schon 
jetzt gegen die seit Mitte 2008 geltende EU-Verordnung 2023/2006 zur 
"Guten Herstellungspraxis". foodwatch fordert die Behörden daher auf,
jetzt unverzüglich zu handeln und die Verbraucher nicht weiter mit 
dem Hinweis auf Grenzwerte zu vertrösten, die irgendwann kommen 
sollen. Die Überwachungsbehörden müssen von Herstellern, die 
Recycling-Kartons verwenden, Nachweise über die Unbedenklichkeit 
ihrer Verpackungen verlangen. Kann ein Hersteller nicht nachweisen, 
dass aus der Verpackung keine Mineralöle ins Lebensmittel gelangen 
können, muss die zuständige Behörde die Ware aus dem Supermarkt 
räumen.

  In Lebensmittelverpackungen gelangen Mineralöle in der Regel über 
Druckfarben, die entweder zum Bedrucken der Verpackung selbst 
verwendet werden oder direkt im verwendeten Recyclingpapier stecken. 
Das ließe sich vermeiden, wenn Papier verwendet würde, das kein 
Mineralöl enthalten kann oder durch Beschichtungen verhindert würde, 
dass Mineralöle in Lebensmittel gelangen können. Das Problem und die 
Lösungsmöglichkeiten sind sowohl Regierung als auch Behörden und 
Herstellern seit Jahren bekannt. Auf Regelungen, die sie vor den 
krebserregenden Stoffen in Lebensmittel schützen, warten die 
Verbraucher bisher aber vergeblich."

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