Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt sein
Der Weihnachts-Countdown läuft. Ganz oben auf den Einkaufslisten steht auch der Weihnachtsbaum. Ist die grüne Pracht erst einmal ausgewählt, sollte sie natürlich auch sicher mit dem Auto nach Hause transportiert werden. Dazu einige Tipps des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt:
Egal, ob der Baum auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, er darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Beim Transport auf dem Dach ist es wichtig, dass die Spitze des Baumes nach hinten zeigt. So kann der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen. Er darf weder seitlich noch vorne über das Fahrzeug hinaus stehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einer hellroten Fahne (30 mal 30 cm) gekennzeichnet werden. Beim Verzurren mit dem Gepäckträger sind die Spanngurte nicht um die Äste, sondern direkt um den Stamm zu schlingen und gut festzuziehen. Gummiexpander eignen sich nicht zum Sichern. Bei großen Bäumen muss auf die zulässige Dachlast und die Belastungsgrenze des Trägersystems geachtet werden. Dazu geben die Bedienungsanleitungen des Fahrzeugs und des Dachge-päckträgers Auskunft.
Keine Sichtbehinderung
Wird ein Baum im Fahrzeuginnenraum befördert, so muss dieser ebenfalls gut gesichert werden. Die Sicht des Fahrers nach rechts und links darf nicht eingeschränkt sein. Frisch geschlagene Nadelbäume verlieren Baumharz. Deshalb empfehlen die ADAC-Experten, den Innenraum vor dem Beladen mit Plastikfolie auszulegen. Lässt sich die Heckklappe nicht mehr vollständig schließen, muss sie mit Spanngurten fixiert werden, sie kann sonst beschädigt werden. Vor-sicht: Bei geöffneter Heckklappe können auch Abgase ins Fahrzeug-innere gelangen, deshalb sollte ein Fenster einen Spalt geöffnet werden. Keinesfalls dürfen Kennzeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Blinker verdeckt sein.
Lichterketten gehören nicht ins Auto
Der ADAC weist auch darauf hin, dass beleuchteter Weihnachtsschmuck im oder am Wagen untersagt ist. Der Weihnachtsbaum auf dem Armaturenbrett oder die Lichterkette auf der Hutablage können ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Das Licht dieser Dekorati-onsartikel beeinträchtigt die Sicht und damit die Verkehrssicherheit.