Schwerte Bochum - Zwei gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr verzeichnete die Bundespolizei am zurückliegenden Wochenende in Schwerte und in Bochum Ehrenfeld. In beiden Fällen überfuhren Züge, auf den Schienen liegende Gesteins- oder Betonteile.Nach den Tätern wird gefahndet.
Am späten Sonntagnachmittag (02. Dezember), gegen 17.25 Uhr,
legten unbekannte Personen im Einfahrbereich des Bahnhofs Schwerte,
auf einer Länge von 15 Metern, Schottersteine auf die Fahrschienen.
Zwei Regionalbahnen überfuhren die Hindernisse. Schäden an Personen,
Fahrzeugen und Gebäudeteilen, die durch umherfliegende Gesteinssteile
entstanden sind, wurden nicht bekannt. Durch den Vorfall erhielten
vier Züge eine Verspätung von 12 Minuten.
Ein weiterer Eingriff in den Bahnverkehr ereignete sich in den
frühen Morgenstunden (03. Dezember) gegen 03.15 Uhr, im Bereich der
Bessemerstraße, am Bahnhaltepunkt in Bochum Ehrenfeld. Hier überfuhr
der Zug ICE 949, der sich auf der Fahrt von Köln nach Berlin befand,
einen im Gleis liegenden Gegenstand.
Eingesetzte Beamte der Bundespolizei, die nach der ersten
Einsatzmeldung von einer möglicherweise überfahrenen Person
ausgingen, untersuchten Zug und Tatort im Bereich des Haltepunktes
Bochum Ehrenfeld.
Glücklicherweise fanden die Einsatzkräfte keine Spuren, die auf
das Überfahren einer Person hinweisen. Stattdessen wurde ein
Betonklotz gefunden. Anhand der Spurenlage wird davon ausgegangen,
dass der mehrere Kilogramm schwere Gegenstand von unbekannten Tätern
seitlich an die Schienenkante ins Gleis gestellt wurde. Durch den Zug
wurde der Betonklotz erfasst und mehrere Meter weit geschleudert,
bevor er auf der Bahnüberführung oberhalb der Bessemerstraße neben
dem Gleis liegenblieb.
Durch den Zusammenprall von Zug und Hindernis wurde der
Schienenräumer komplett abgerissen. Desweiteren wurden mehrere
Schlagspuren und ein verbogenes Sandrohr unterhalb des Zuges
festgestellt. Personen kamen nicht zu Schaden.
In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr gegen Unbekannt eingeleitet. Die
Bundespolizei bittet um Hinweise an die kostenfreie Servicenummer
0800 6 888 000.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die
Gefährlichkeit einer Hindernisbereitung im Bahnbereich hin. Es
handelt sich nicht um einen "dummen Jungen Streich". Das Strafmaß für
den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) sieht im
Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu zehn Jahren vor. Hinweis an die Medien: Mit der Pressemitteilung
wurden Bilder in die digitale Pressemappe der Bundespolizeidirektion
Sankt Augustin eingestellt. Die Bilder sind zur Veröffentlichung
freigegeben.