Samstag, 16. Februar 2013

BLL: Pferdefleisch in Tiefkühlfertiggerichten - Lebensmittelwirtschaft verurteilt Falschdeklaration als Verbrauchertäuschung


Im Zusammenhang mit dem Fund von
Pferdefleischanteilen in Tiefkühlfertiggerichten, bei denen als Zutat
ausschließlich Rindfleisch deklariert war, weist der Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) darauf hin, dass
es sich hierbei um einen klaren Fall einer Falschdeklaration und
damit einer Verbrauchertäuschung handelt. "Wenn Pferdefleisch als
Zutat verwendet wird, ist daran nichts auszusetzen, es muss aber auch
ausdrücklich gekennzeichnet werden", erklärt Hauptgeschäftsführer
Christoph Minhoff. Es muss unverzüglich aufgeklärt werden, an welcher
Stelle der Lieferkette es zu der kriminellen Umdeklarierung von
Pferdefleisch auf Rindfleisch gekommen ist, die in keiner Weise
hinnehmbar ist und sanktioniert werden muss. "Es ist nicht
akzeptabel, dass einzelne Kriminelle die gesamte Lebensmittelbranche
in Verruf bringen", betont Minhoff.

  Der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft begrüßt die
angelaufenen behördlichen Maßnahmen zur zügigen Ermittlung der
Ursachen. "Es liegt auch im eigenen Interesse der
Lebensmittelwirtschaft zum Schutz ihrer Marken und zum Erhalt ihrer
Wettbewerbsfähigkeit die Qualität und Sicherheit ihrer Rohstoffe
sicher zu stellen und kriminelle Elemente vom Markt auszuschließen",
erläutert der BLL-Hauptgeschäftsführer. Der BLL sieht darin
allerdings keine grundsätzliche Infragestellung des bestehenden
engmaschigen und gut funktionierenden Kontrollsystems in Deutschland.

  Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

  Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.

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