Freitag, 1. Februar 2013

Notfallsanitäter-Ausbildung: Praxisbezug erhalten

Feuerwehr-Experten bei Anhörung Gesundheitsausschuss des Bundestages
"Praktische Kompetenz muss auch weiterhin in der 
Ausbildung vorherrschen!", hat Dr. Jörg Schmidt, Experte des 
Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), bei der Anhörung zur Novellierung
des Notfallsanitätergesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen 
Bundestages erklärt.

  Dr. Schmidt (Feuerwehr Köln), der bei den deutschen 
Berufsfeuerwehren für den Rettungsdienst verantwortlich ist, war 
gemeinsam mit DFV-Vizepräsident Ludwig Geiger und Thomas Lembeck 
(Feuerwehr Essen) eingeladen worden, um im Rahmen des 
Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz über Notfallsanitäter die Position
der Feuerwehren darzustellen. Diese Ausbildung soll künftig den 
Rettungsassistenten ablösen. Die deutschen Feuerwehren begrüßen 
prinzipiell die langersehnten Grundaussagen zu den Aufgaben des 
Notfallsanitäters und das Ziel der höheren Qualifizierung des 
Berufsbildes.

  Der Praxisbezug in der Ausbildung ist jedoch ein zentraler Punkt 
der grundlegenden Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes und 
der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF): Im 
bisherigen Gesetzesentwurf ist eine Akademisierung der Ausbilder 
vorgesehen. "Bis zur validierten Etablierung akademisierter 
Ausbildungsqualifikationen sind Lehrkräfte mit 
Notfallsanitäter-Beruf, Arbeits- und Einsatzerfahrung sowie einer 
Pädagogik-Fortbildung sachgerechter und geeigneter", erläuterte 
Schmidt im Plenum. Die Eignung als Ausbilder müsse ähnlich wie bei 
der Meisterausbildung im Handwerk aus den Fachaufgaben im 
Ausbildungsziel abgeleitet werden.

  "Doppelausbildung vermeiden"

  Wichtig ist für die Feuerwehren auch, dass Doppelausbildungen 
vermieden werden: Bereits absolvierte, identische Inhalte aus der 
Rettungssanitäter- oder Rettungsassistentenausbildung müssen 
bundesweit einheitlich anerkannt werden. "Eine offene Regelung würde 
hier zu uneinheitlichen Verfahren im Bundesgebiet führen - je 
nachdem, ob die Länder eine Regelung treffen oder es im kommunalen 
Ermessen belassen", warnte Dr. Schmidt, der auch den Arbeitskreis 
Rettungsdienst in der AGBF leitet. Im Rahmen der Expertenanhörung 
schloss sich der Vertreter der Gewerkschaft komba der DFV-Auffassung 
an.

  "Es ist wichtig, dass der Deutsche Feuerwehrverband bei derartigen
Anhörungen als Fachverband kompetent vertreten ist. So können wir die
Belange der Feuerwehren im Rettungsdienst in den politischen 
Entscheidungsprozess einbringen", erklärte DFV-Vizepräsident Ludwig 
Geiger. Die deutschen Kommunen und ihre Feuerwehren beschäftigen mehr
als 16.000 Rettungsassistenten (40 Prozent der Berufsgruppe) und 
bilden an mehr als 27 Rettungsassistentenschulen fast 1.000 
Rettungsassistenten pro Jahr aus. Damit sind die deutschen Kommunen 
und ihre Feuerwehren seit mehr als 110 Jahren eine der Hauptsäulen 
des Rettungsdienstes in Deutschland.

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