Mittwoch, 23. Januar 2013

Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bitten um Mithilfe bei der Aufklärung des Anschlagsversuchs auf dem Bonner Hauptbahnhof am 10.12.2012


Wiesbaden - Am 10.12.2012, gegen 13:00 Uhr, stellte eine 
bislang unbekannte männliche Person im Bonner Hauptbahnhof am Gleis 1
eine blaue Reisetasche ab, in der sich ein Sprengsatz befand. Um 
weitere Hinweise zur Identität des Mannes, der die blaue Reisetasche 
kurz vor der Tat im Bereich des Bonner Hauptbahnhofes mitgeführt 
hatte, sowie zur Herkunft der betreffenden Tasche zu gewinnen, haben 
sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt entschlossen, 
Maßnahmen der Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen. Zu diesem Zweck 
wird umfangreiches und zum Teil neues Bild- und Videomaterial auf der
Homepage und der Facebookseite des Bundeskriminalamtes 
veröffentlicht. Des Weiteren werden bundesweit Fahndungsplakate 
ausgehängt und Handzettel im Bereich des Hauptbahnhofes Bonn 
verteilt.

  Die unbekannte männliche Person wird wie folgt beschrieben:

  - 20 - 40 Jahre alt,
  - normale bis kräftige Statur,
  - ca. 167 - 172 cm groß,
  - sie trug zur Tatzeit einen Bart.

  Der unbekannte Mann war bekleidet mit

  - einer beigefarbenen Jacke,
  - einem dunklen Kapuzenpullover,
  - einer dunklen Hose mit zwei hellen Streifen auf jeder Seite und
  - einer dunklen Mütze und Handschuhen.

  Die abgestellte Reisetasche weist folgende Besonderheiten auf:

  - blaue Nylontasche mit schwarzen Nähten und schwarzem 
    Reißverschluss,
  - ca. 45 cm lang,
  - sie hat einen seitlich angebrachten Streifen (schwarze Umrandung
    oben und unten, mittig weiß),
  - zwei seitlich angebrachte, schwarze Handgriffe und
  - einen langen schwarzen Trageriemen mit Schulterpolster.

  Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt wollen wissen: 1.
Wer kann Angaben zu der Identität der abgebildeten Person machen? 2.    
Wo ist die abgebildete Person aufgefallen? 3.    Sind die 
Kleidungsstücke oder die blaue Reisetasche der verdächtigen Person 
aufgefallen und können Angaben zu deren Herkunft gemacht werden?

  Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, 
ist eine Belohnung von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt.

  Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich von der 
Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungen am 14.12.2012 
übernommen und das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der 
polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung beauftragt.
Grundlage für die Entscheidung waren Hinweise auf einen 
radikal-islamistischen Hintergrund des versuchten 
Sprengstoffanschlags. Aber auch andere Motivlagen und 
Phänomenbereiche sind weiterhin in Betracht zu ziehen. Vor diesem 
Hintergrund wird die Bevölkerung mit der heutigen 
Öffentlichkeitsfahndung erneut um Mithilfe gebeten.

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