Seit den 1. Januar 2010 gelten neue
Wohnraumrichtlinien für die EmpfängerInnen von Wohngeld. Statt 45
Quadratmetern sollen jetzt 50 Quadratmeter als Höchstgrenze gelten,
bei zusätzlichen BewohnerInnen entsprechend mehr. Seitdem gibt es
Auseinandersetzungen darüber, ob diese Regelung auch für ALG
II-EmpfängerInnen gilt. Die Stadt Hagen wartet ab.
Das Landessozialgericht NRW sagt
deutlich Ja zur Anwendung der Wohnraumrichtlinie auf
ALG-II-EmpfängerInnen. Das Landesarbeitsministeriums hält sich in
seinen Richtlinien – vorsichtig gesagt – bedeckt und lässt
Möglichkeiten offen. Die Kommunen entscheiden unterschiedlich. Die
Stadt Hagen will warten, bis das Bundessozialgericht entschieden hat.
Und das kann dauern, denn das Verfahren ist noch nicht terminiert.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
hat im Sozialausschuss einen Antrag des Vereins „Weiße Taube“
aufgegriffen, der eine Umsetzung der Wohnraumrichtlinie im Interesse
der ALG-II-EmpfängerInnen fordert. Der Antrag wurde mit neun Stimmen
gegen drei von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Linken abgelehnt.
Damit stellte sich der Sozialausschuss hinter den Beschluss des
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, der das Urteil des
Bundessozialgerichts abwarten wird.
„Wir bedauern diesen Beschluss“,
erklärt Ruth Sauerwein von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. „Wir stellen
fest, dass in Hagen alle Regelungen, die die Lage von
ALG-II-BezieherInnen etwas verbessern könnten, verhindert oder auf
die lange Bank geschoben werden.“ Sie erinnert in diesem
Zusammenhang daran, dass sich Hagen nicht am Modellversuch eines
Sozialtickets beteiligt. Oliver Beuth ergänzt: „Letztlich geht es
bei der Sache darum, die Mietobergrenze für die Betroffenen von 198
Euro auf 220 Euro zu erhöhen. Das würde die Wohnungssuche
erleichtern, aber auch die entlasten, die bereits jetzt eine etwas
höhere Miete aus dem eigenen schmalen Budget bezahlen, um nicht
umziehen zu müssen.“
Es ist ungewiss, wann das
Bundessozialgericht in der Sache entscheidet. Wer seine Ansprüche
wahren will, sollte zunächst einen Überprüfungsantrag beim
Jobcenter stellen, in dem dargestellt wird, dass dem Betroffenen seit
dem 1.1.2010 fünf Quadratmeter mehr Wohnraum zustehen (Vordrucke
beim Verein „Weiße Taube“ und bei den Grünen). Wenn das
Jobcenter darauf antwortet, dass die Überprüfung ergeben hat, dass
alles rechtens ist, kann Klage erhoben werden.
In Hagen sind derzeit 20 Klagen
anhängig und elf Widersprüche liegen vor.
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