Freitag, 27. April 2012

Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Wohnraum Hartz IV-EmpfängerInnen nicht länger benachteiligen


Seit den 1. Januar 2010 gelten neue Wohnraumrichtlinien für die EmpfängerInnen von Wohngeld. Statt 45 Quadratmetern sollen jetzt 50 Quadratmeter als Höchstgrenze gelten, bei zusätzlichen BewohnerInnen entsprechend mehr. Seitdem gibt es Auseinandersetzungen darüber, ob diese Regelung auch für ALG II-EmpfängerInnen gilt. Die Stadt Hagen wartet ab.

Das Landessozialgericht NRW sagt deutlich Ja zur Anwendung der Wohnraumrichtlinie auf ALG-II-EmpfängerInnen. Das Landesarbeitsministeriums hält sich in seinen Richtlinien – vorsichtig gesagt – bedeckt und lässt Möglichkeiten offen. Die Kommunen entscheiden unterschiedlich. Die Stadt Hagen will warten, bis das Bundessozialgericht entschieden hat. Und das kann dauern, denn das Verfahren ist noch nicht terminiert.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat im Sozialausschuss einen Antrag des Vereins „Weiße Taube“ aufgegriffen, der eine Umsetzung der Wohnraumrichtlinie im Interesse der ALG-II-EmpfängerInnen fordert. Der Antrag wurde mit neun Stimmen gegen drei von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Linken abgelehnt. Damit stellte sich der Sozialausschuss hinter den Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, der das Urteil des Bundessozialgerichts abwarten wird.
„Wir bedauern diesen Beschluss“, erklärt Ruth Sauerwein von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. „Wir stellen fest, dass in Hagen alle Regelungen, die die Lage von ALG-II-BezieherInnen etwas verbessern könnten, verhindert oder auf die lange Bank geschoben werden.“ Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich Hagen nicht am Modellversuch eines Sozialtickets beteiligt. Oliver Beuth ergänzt: „Letztlich geht es bei der Sache darum, die Mietobergrenze für die Betroffenen von 198 Euro auf 220 Euro zu erhöhen. Das würde die Wohnungssuche erleichtern, aber auch die entlasten, die bereits jetzt eine etwas höhere Miete aus dem eigenen schmalen Budget bezahlen, um nicht umziehen zu müssen.“
Es ist ungewiss, wann das Bundessozialgericht in der Sache entscheidet. Wer seine Ansprüche wahren will, sollte zunächst einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter stellen, in dem dargestellt wird, dass dem Betroffenen seit dem 1.1.2010 fünf Quadratmeter mehr Wohnraum zustehen (Vordrucke beim Verein „Weiße Taube“ und bei den Grünen). Wenn das Jobcenter darauf antwortet, dass die Überprüfung ergeben hat, dass alles rechtens ist, kann Klage erhoben werden.
In Hagen sind derzeit 20 Klagen anhängig und elf Widersprüche liegen vor.

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