Freitag, 27. April 2012

Götz: Freiwillige Feuerwehr bedarf keiner weiteren Regulierung durch die EU

Die Spitzen der Feuerwehrverbände in Deutschland sehen die Entwarnung der Europäischen Kommission zur Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie auf das Ehrenamt skeptisch.
Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:

  "Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass es derzeit 
keinen Vorschlag gibt, die bestehenden Regeln der 
EU-Arbeitszeitrichtlinie zu ändern oder eine Höchstgrenze von 48 
Arbeitsstunden für die freiwilligen Feuerwehren einzuführen. Das ist 
sehr zu begrüßen.

  Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet eine vorbehaltlose 
Nichtanwendbarkeit der Arbeitszeitrichtlinie auf die Freiwilligen 
Feuerwehren und andere ehrenamtliche Hilfsorganisationen in 
Deutschland.

  Der Deutsche Feuerwehrverband weist zu Recht darauf hin, dass die 
EU ihr Dementi mit der Empfehlung eines entsprechenden 
Gesundheitsschutzes sogleich wieder einschränkt. Gerade der 
Gesundheitsschutz von den Feuerwehren und den beteiligten 
Aufsichtsbehörden wird in Deutschland seit vielen Jahren umfassend 
sichergestellt. Die Kommunalpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 
unterstützen deshalb die Forderung des Deutschen Feuerwehrverbands 
und sprechen sich gegen eine weitere Regulierung durch die EU auf 
diesem Gebiet aus."

  Hintergrund:

  Derzeit verhandeln die Sozialpartner (Arbeitgeber- und 
Gewerkschaftsverbände) auf EU-Ebene über eine Überprüfung der 
EU-Arbeitszeitrichtlinie. Die Verhandlungen werden voraussichtlich 
bis September 2012 dauern.

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