Freitag, 27. April 2012

Festnahme des mutmaßlichen ehemaligen Finanzchefs der PKK in Europa


Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. April 2012) auf Grund eines 
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. 
April 2012 den 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen Abdullah S. 
durch Beamte des Bundeskriminalamts in Köln festnehmen lassen. Der 
Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der 
ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans"
(PKK) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB).
Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) strebt einen staatenähnlichen 
Verbund der kurdischen Siedlungsgebiete in der Türkei, Syrien, Iran 
und Irak an. Sie verfügt über militärisch strukturierte 
Guerillaeinheiten, die Attentate auf türkische Polizisten und 
Soldaten verüben. Seit 2004 begeht die PKK zudem Sprengstoff- und 
Brandanschläge auf zivile Ziele in Großstädten und Tourismuszentren 
der Türkei. In Deutschland und anderen Ländern Westeuropas haben ihre
Mitglieder vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation 
zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren. Der
Beschuldigte soll unter dem Decknamen "Hamza" von Juni 2003 bis Juni 
2004 in Deutschland den PKK-Sektor Mitte geleitet haben. Von Mai 2005
bis Juni 2007 soll er sich bei der PKK-Führung im Nord-Irak 
aufgehalten haben. Anschließend soll er bis März 2010 an der Spitze 
des "Wirtschafts- und Finanzbüros" (EMB) der Organisation in Europa 
gestanden haben. Der Beschuldigte wird noch heute dem 
Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Köln vorgeführt werden, der ihm 
den Haftbefehl eröffnen wird. Mit den weiteren kriminalpolizeilichen 
Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt 
beauftragt.

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