Für den
Schiedsamtsbezirk 2 (Altenhagen, Eckesey südlich der Fuhrparkstraße)
wird eine neue Schiedsperson gesucht.
Bewerber
sollten die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen,
nicht unter Betreuung stehen, nicht durch sonstige gerichtliche
Anordnungen in der Verfügung über das eigene Vermögen
eingeschränkt sein sowie im Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
Bewerber müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das
70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine gewisse Verhandlungs-
und Schreibgewandtheit sollte außerdem vorhanden sein. Die
Schiedsperson des Bezirks 2 übernimmt darüber hinaus bei
Verhinderung der Schiedspersonen der Bezirke 1 (Stadtmitte-Remberg)
und 5 (Eckesey-Nord, Vorhalle, Boelerheide) deren Vertretung.
Die
Schiedsperson wird für fünf Jahre nach vorheriger Beratung durch
die Bezirksvertretung Hagen-Mitte gewählt. Eine Wiederwahl ist
möglich. Bei dem Schiedsamt handelt es sich um ein Ehrenamt.
Die
Amtstätigkeit der Hagener Schiedspersonen wird in den jeweiligen
Privatwohnungen ausgeübt. Zum Ausgleich erhalten die Schiedspersonen
eine jährliche Sprechzimmerentschädigung sowie eine Pauschale für
Aufwendungen wie Schreibmaterial und Telefonate sowie zusätzlich die
Hälfte der eingenommenen Gebühren.
Schriftliche
Bewerbungen mit Lebenslauf und Auszug aus dem Bundeszentralregister
sind bis zum 11. Mai 2012 an den Oberbürgermeister der Stadt Hagen,
Rechtsamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, zu richten. Telefonische
Auskünfte sind unter Telefon 02331/207-2844 (vormittags), -2839 oder
-2841 erhältlich.
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