Erstmalig
hat die Verwaltung für die Hagener Innenstadt ein Glasverbot
erlassen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr,
Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf
hin, dass das Verbot von Sonntag, 23. Dezember, 18 Uhr bis Montag,
24. Dezember, 3 Uhr gilt.
Einen
Tag vor Heiligabend treffen sich in der Hagener Innenstadt
traditionell Bürgerinnen und Bürgern zum Feiern. Als problematisch
hat sich in den vergangenen Jahren erwiesen, dass zeitgleich zum
einen die Fahrgeschäfte des Hagener Weihnachtsmarktes abgebaut
werden, zum anderen aber die inzwischen öffentliche Veranstaltung
„Blau unterm Baum“ und die einzelnen Betreiber der Glühweinstände
am letzten Abend des Weihnachtsmarktes auch immer mehr Besucher
anziehen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre rechnet der
Fachbereich mit bis zu 2.500 Personen, die sich zeitgleich in einem
eng begrenzten Bereich der Innenstadt aufhalten. Aufgrund der
zahlreich mitgeführten Glasbehältnisse und der unsachgemäßen
Entsorgung von diesen Behältnissen ist es in der Vergangenheit zu
ganz erheblichem Glasbruch gekommen, der zu Personen- und Sachschäden
führte. Daher sind das Mitführen und die Benutzung von
Glasgetränkebehältnissen im Verbotszeitraum außerhalb von
geschlossenen Räumen untersagt.
Die
räumlichen Grenzen dieses Glasverbots verlaufen im Süden auf der
Hochstraße zwischen Bergischer Ring und Kampstraße, im Westen auf
der Kampstraße zwischen Hochstraße und Elberfelder Straße sowie
auf der Elberfelder Straße zwischen Kampstraße und Karl-Marx-Straße
und der Karl-Marx-Straße zwischen Elberfelder Straße und
Körnerstraße, im Norden auf der Körnerstraße zwischen
Karl-Marx-Straße bis Sparkassen-Karree und dort von Körnerstraße
bis Badstraße sowie auf der Holzmüllerstraße zwischen Badstraße
und Rathausstraße und auf der Potthofstraße zwischen Rathausstraße
und Bergischer Ring, im Osten auf Märkischer Ring/Bergischer Ring
zwischen Potthofstraße und Hochstraße.