Morgen wird im EU-Umweltausschuss in Brüssel der aktuelle Bericht zur CO2-Verordnung, in der die Begrenzung der CO2-Emissionen für neue Pkw festgelegt wird, vorgestellt. Damit geht der Gesetzgebungsprozess zur Regelung der Grenzwerte für 2020 in die entscheidende Phase. Laut ADAC ist das langfristige Ziel von 95g CO2/km bis zum Jahr 2020 für die durchschnittliche neue Fahrzeugflotte eines Herstellers machbar.
„Die positiven Entwicklungen der letzten Jahre auf diesem Gebiet haben gezeigt, dass dieses Ziel durch die Einführung effizienter Technologien erreicht werden kann. Dazu zählen zum Beispiel eine verbesserte Motorentechnik und Optimierungen des Antriebsstranges sowie eine zusätzliche Teilelektrifizierung. Gerade der aktuelle Ausstieg einiger Hersteller aus der Entwicklung rein batterieelektrischer Fahrzeuge deutet darauf hin, dass in Verbrennungsmotoren, aber auch bei anderen alternativen Antrieben noch mehr Potenzial zur CO2–Minderung steckt“, so ADAC Vizepräsident für Technik Thomas Burkhardt.
Auch deshalb kritisiert der Automobilclub die im EU-Verordnungsentwurf vorgesehene Einführung sogenannter „Supercredits“. Damit sollen Fahrzeuge mit besonders niedrigen CO2-Emissionen bei der Berechnung des Flottendurchschnitts mehrfach angerechnet werden. „So können die Hersteller zwar ihre durchschnittlichen CO2-Flottenemissionen nach unten schrauben und beschönigen, eine wirkliche CO2-Reduzierung über die komplette Modellpalette ist damit allerdings nicht verbunden. Der Nutzen für die Autofahrer oder Käufer ist gleich null“, bemängelt ADAC Vizepräsident Burkhardt. Laut ADAC macht es keinen Sinn, einzelne Fahrzeugkonzepte zu Lasten anderer Fahrzeuge durch „Supercredits“ im Rahmen dieser Grenzwertverordnung zu bevorzugen. Vielmehr sollten die Hersteller alle technischen Möglichkeiten ausschöpfen und bei allen Modellen den Kraftstoffverbrauch reduzieren.
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